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Nachricht vom 10.11.2019    

Nebelschlussleuchte: Wann einschalten?

Von Wolfgang Tischler

INFORMATION | Die kalte, nasse und neblige Jahreszeit hat Einzug gehalten. Wer jetzt mit dem Auto unterwegs ist, sollte wissen, welche Zusatzleuchten er bei welchen Witterungsverhältnissen einschalten muss oder darf. Die Nebelschlussleuchten dürfen nur bei Nebel und einer Sichtweite von weniger als 50 Metern eingeschaltet werden.

Foto: Wolfgang Tischler

Region. Die Nebelschlussleuchte kann für gute Orientierung auf den Straßen sorgen. Der TÜV Rheinland informiert: „Während der Nebelscheinwerfer bei jeglicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schnee und Regen eingeschaltet werden darf, gilt das für die Nebelschlussleuchte nicht. Sie darf ausdrücklich nur bei starkem Nebel mit einer Sichtweite unter 50 Metern eingeschaltet werden. Zu groß ist sonst die Gefahr, andere Verkehrsteilnehmer zu blenden.“

Wie kann der Autofahrer feststellen, ob die Sichtweite bei unter 50 Metern liegt? Hier gibt der TÜV Rheinland folgenden Rat: „Die Leitpfosten am Straßenrand helfen dabei. Ist der nächstgelegene Leitpfosten nicht zu erkennen, liegt die Sichtweite bei unter 50 Metern.“

Was sagt die Straßenverkehrsordnung
Wenn die Sichtweite durch Nebel bedingt weniger als 50 Meter beträgt - die gleiche Voraussetzung wie für die Benutzung der Nebelschlussleuchte - darf die Geschwindigkeit maximal 50 Stundenkilometer betragen. Daher ist bei korrekter Benutzung der Nebelschlussleuchte maximal eine Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern zulässig. Ein Nutzungsverbot innerorts besteht nicht. Eine Kontrollleuchte mit gelbem Licht im Armaturenbrett ist vorgeschrieben.




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In der Praxis ist häufig zu beobachten, dass Fahrer nach Durchfahren einer nebligen Stelle das Ausschalten der Nebelschlussleuchte vergessen. Die missbräuchliche Verwendung kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro geahndet werden. Kommt es durch einen falschen Gebrauch zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder gar zu einem Unfall, beträgt das Verwarnungsgeld 25 beziehungsweise 35 Euro. (woti)


Mehr dazu:   Auto & Verkehr  
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