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Nachricht vom 01.11.2019    

Wintertaugliche Bereifung bei Glatteis, Schnee- und Reifglätte Pflicht!

Von Wolfgang Tischler

Der Herbst ist da und der Winter naht. Dies stellt Autofahrer vor besondere Herausforderungen. Wer dann mit dem Auto unterwegs ist, muss mit spiegelglatten Straße rechnen und seine Fahrweise an die Wetter- und Fahrbahnbedingungen anpassen. Aber auch die Bereifung Ihres Fahrzeugs sollten Sie jetzt kurzfristig wintertauglich machen.

Bei diesen Straßenverhältnissen sind Winterreifen Pflicht. Foto: Wolfgang Tischler

Region. Bereits ab Temperaturen von 7 Grad verhärtet sich die Gummimischung von Sommerreifen und reduziert dadurch spürbar die Bodenhaftung. Die Folge ist ein längerer Bremsweg. Während man mit 50 Stundenkilometer bei einer Notbremsung mit guten Winterreifen nach etwa 35 Metern zum Stehen kommt, braucht man mit Sommerreifen etwa zehn Meter mehr. Dies können die entscheidenden Meter sein!

Die Straßenverkehrsordnung schreibt eine entsprechende Bereifung bei "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" vor. Ein starrer Zeitraum ist nicht vorgesehen. Als Faustregel gilt jedoch die Zeit von Oktober bis Ostern.

Welche Reifen sind erlaubt

Erlaubt sind Reifen, die als wintertauglich gelten. Darunter fallen laut Gesetz nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke). Allwetter- oder Ganzjahresreifen (mit M+S-Kennzeichnung) können im Rahmen einer Übergangsregelung bis Ende September 2024 genutzt werden.

Da die Bezeichnung "M+S" keinen einheitlichen Prüfkriterien unterliegt, empfiehlt die Polizei Reifen mit dem Alpine-Symbol, die wiederum eine Mindestgriffigkeit auf Schnee nachweisen müssen.



Die Polizei kann Bußgelder verhängen
Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne entsprechende Bereifung oder gar mit Sommerreifen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen – im Falle eines Unfalles sogar mit 120 Euro. Die Regelung betrifft übrigens nicht nur Fahrzeugführer, sondern auch Fahrzeughalter. Auch er wird zur Kasse gebeten.

Was sagen die Autoversicherer
Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt nach einem Unfall auf jeden Fall den Schaden des Unfallopfers, auch wenn der Unfallverursacher bei winterlichen Wetterverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs war. Der Versicherungsschutz bleibt auch in diesem Fall bestehen.

Anders sieht es bei der Vollkaskoversicherung aus. Wenn der Autofahrer vor Fahrtantritt oder während der Fahrt hätte erkennen müssen, dass Sommerreifen angesichts der winterlichen Bedingungen völlig ungeeignet sind und es aufgrund der unzureichenden Bereifung zu einem Unfall kommt, kann die Leistung der Voll- und Teilkaskoversicherung anteilig, in besonders schweren Fällen sogar vollständig gekürzt werden. (woti)


Mehr dazu:   Auto & Verkehr  
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