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Nachricht vom 23.10.2019    

Technische Mängel und mangelhafte Ladungssicherung an LKW

Am Dienstag, 22. Oktober fiel Kontrolleuren der Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrsdirektion Koblenz gegen 20 Uhr ein auf der A 3 fahrender vierachsiger Kipper-LKW auf, bei welchem eine in der Kippmulde verladene Baumaschine über das Fahrzeugheck hinausragte. Da sich direkt die Frage nach einer ordnungsgemäßen Sicherung der Ladung aufdrängte, wurde das Fahrzeug auf dem Rastplatz Heiligenroth einer Kontrolle unterzogen.

LKW mit unzulässig gesicherter Ladung. Fotos: Polizei

Heiligenroth. Der erste Eindruck der Kontrolleure bestätigte sich bei genauerer Betrachtung des LKW. Tatsächlich waren zwei gebrauchte Baumaschinen in der Kippmulde verladen. Um beide Maschinen überhaupt platzieren zu können, waren diese ineinander verschachtelt. Dennoch reichte die vorhandene Fläche nicht aus, so dass man kurzerhand die heckseitige Bordwand abmontiert hatte und eine Baumaschine teilweise hinausragen ließ. Das Problem, dass die Kippmulde über keinerlei Zurrpunkte verfügte, um ein Ladegut ordnungsgemäß sichern zu können, wurde pragmatisch gelöst. In die seitlichen Stahlbordwände wurden mittels Schweißbrenner kurzerhand Löcher hineingeschnitten, in welchem ein Spanngurt befestigt werden konnte.

Nicht nur, dass die Art und Weise der Ladungssicherung absolut unzureichend war und dauerhaft die Gefahr bestand, dass die Baumaschinen von der Ladefläche hätten hinunterstürzen können. Der LKW wies zudem noch eine Gesamthöhe von 4,25 Meter auf und überschritt die zulässige Höhe somit um 25 Zentimeter.

Der 39-jährige Fahrer, welcher den LKW samt den verladenen Baumaschinen von Großbritannien in sein südeuropäisches Heimatstaat überführen sollte, konnte keinen gültigen Führerschein vorlegen und führte das Fahrzeug ohne Nachweis der Lenk- und Ruhezeiten. Es konnte recherchiert werden, dass er seine Fahrt bereits am Vortag, dem 21. Oktober, gegen 12 Uhr angetreten hatte. Zum Kontrollzeitpunkt war er dementsprechend bereits über 30 Stunden unterwegs, ohne ausreichende Ruhezeiten eingelegt zu haben.




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Eine nicht ordnungsgemäße Fahrzeugzulassung und erhebliche technische Mängel am LKW, unter anderem verschlissene Bremsscheiben, rundeten das negative Bild ab.

Die Weiterfahrt wurde direkt untersagt. Die Baumaschinen wurden mittels Kran auf ein anderes Beförderungsmittel umgeladen und weiterbefördert. Der LKW wurde aufgrund der bestehenden Mängel ebenfalls auf einem Tieflader abtransportiert.

Gegen Fahrer und Unternehmen wurden Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und weiterer Verstöße eingeleitet und Sicherheitsleistungen in Höhe von insgesamt 3.700 Euro angeordnet. (Verkehrsdirektion Koblenz)


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