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Nachricht vom 23.10.2019    

Landespreis für beispielhafte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen an Helmut Pehl GmbH

Seit 1998 verleiht das Land Rheinland-Pfalz jährlich den Landespreis für beispielhafte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Die diesjährigen Preisträger werden durch Detlef Placzek, Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) bei einem Besuchstermin vor Ort über ihre Auszeichnung informiert.

Landespreis wird an Unternehmen in Holler vergeben.

Holler. Am Montag, 28. Oktober um 13 Uhr, Gelbachstraße 9 in 56412 Holler wird der Geschäftsführer der Helmut Pehl GmbH, André Pehl, durch Detlef Placzek über die beabsichtigte Ehrung in Kenntnis gesetzt. Die offizielle Preisverleihung wird durch Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler am 2. Dezember 2019 in Budenheim vorgenommen.

Die Helmut Pehl GmbH überzeugte die Jury in der Kategorie Betriebe bis 100 Mitarbeiter. Die 1930 gegründete Firma ist ein Tiefbauunternehmen zur Netzerhaltung und Netzerweiterung für Kommunen, Eigenbetriebe und Energieversorgungsträger. Sie beschäftigt um die 24 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon sind zwei schwerbehindert.

Seit 2011 arbeitet das Unternehmen eng mit sozialen Einrichtungen wie der Caritas und der Pura Vita GmbH zusammen. Es ist der Helmut Pehl GmbH gelungen, zwei Menschen mit Beeinträchtigungen über eine Resozialisierung in das Berufsleben einzugliedern.

Der Arbeitgeber bildet Mitarbeitende in einem Ausbildungsberuf aus. Dem Fachkräftemangel steuert er entgegen, indem er unerfahrenen und unqualifizierten Bewerbenden (behindert oder nichtbehindert) die Möglichkeit der Qualifizierung und der Beschäftigung gibt.



André Pehl sieht sein soziales Engagement vor allem in dem Erfolg, den Menschen eine hoffnungsvolle Perspektive mit persönlicher Entwicklung zu geben. Sein Team steht dabei voll und ganz hinter ihm und unterstützt ihn in seinem Engagement.

Die Entscheidung über die Preisträger der jeweiligen Kategorie wurde durch den Beratenden Ausschuss des beim LSJV angesiedelten Integrationsamtes getroffen. Dieses Gremium setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, der Bundesagentur für Arbeit, Organisationen behinderter Menschen und des Landes.

In diesem Jahr werden Preise in fünf Kategorien vergeben: Nichtbeschäftigungspflichtige Betriebe, Betriebe bis 100 Beschäftigte, Betriebe über 100 Beschäftigte, Öffentlicher Dienst und ein Sonderpreis. (PM)


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