Gemeinderat Alsbach beschloss Mitteilungsplatz und Grillhüttengebühr
In seiner letzten Sitzung im Dorfgemeinschaftshaus in Alsbach beschloss der Ortsgemeinderat unter anderem die Änderung der Hauptsatzung. Die derzeit gültige Hauptsatzung der Ortsgemeinde Alsbach sieht für besondere Situationen, aufgrund deren die übliche Form der öffentlichen Bekanntmachungen im Mitteilungsblatt und auch die erste Alternative für dringliche Bekanntmachungen in der Tageszeitung nicht gewahrt werden kann, einen Aushang der Bekanntmachungen im Aushangkasten am Dorfplatz, Hauptstraße (Feuerwehrgerätehaus) vor. Der Aushangkasten ist jedoch nicht mehr vorhanden beziehungsweise nicht mehr nutzbar. Aufgrund dessen hat die Ortsgemeinde sich dazu entschlossen, die Bekanntmachungen zukünftig im Eingangsbereich des Dorfgemeinschaftshauses auszuhängen. Außerdem wurde über die Herstellung der Erschließungsstraße im Baugebiet „In der Kornbitz“ beraten und abgestimmt.
Alsbach. Weiterhin wurde über die Änderung der Gebührenordnung für die Grillhütte in Alsbach abgestimmt. Die aktuelle Fassung stammt aus dem Jahre 1980. In dieser Zeit wurde die Höhe der Gebühren per Ortsgemeinderatsbeschluss zweimalig verändert. Während die Preise der Anmietung angepasst wurden, entschied sich der Rat für die Einführung einer Stornogebühr. Sollte die Anmietung der Grillhütte in Zukunft später als zwei Wochen vor Anmietung abgesagt werden, fallen Stornogebühren in Höhe von 25 Euro an. Die neuen Gebühren belaufen sich auf:
- Mietpreis für Einheimische 40 Euro
- Mietpreis für Auswärtige 80 Euro
- Stornogebühr (Bis 2 Wochen) 25 Euro
- Nebenkosten im Preis enthalten
Der Rat sprach zudem über den Zweckverband „Kindertagesstätte St. Marien Sessenbach“. Die Verbandsvorsteher solcher Zweckverbände üben - wie die Ortsbürgermeister - auch ein Ehrenamt aus. Hierfür kann nach den Bestimmungen des Paragraphen 18 Absatz 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit Paragraph 17 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigungsverordnung für kommunale Ehrenämter eine Aufwandsentschädigung gewährt werden. In Abstimmung mit den Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister des Zweckverbands „Kindertagesstätte St. Marien, Sessenbach“ wurde empfohlen, dem Verbandsvorsteher eine monatliche Aufwandsentschädigung zu gewähren. Der stellvertretenden Verbandsvorsteherin soll im Vertretungsfalle eine anteilige Aufwandsentschädigung gewährt werden. Der Ortsgemeinderat Alsbach stimmte der Aufwandsentschädigung bis Ende Dezember zu. Im Januar 2020 soll die Entschädigung neu berechnet und beschlossen werden.
Außerdem wurde über die Jagdverpachtung ab April 2020 und die Neubeschaffung von Gerätschaften für den Gemeindearbeiter gesprochen. Im nichtöffentlichen Teil wurde über verschieden Grundstücksangelegenheiten gesprochen. (PM)
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