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Nachricht vom 05.09.2019    

Landesprojekt ermöglicht neue Formen des Wohnens im Alter

„WohnPunkt RLP – Wohnen mit Teilhabe“ begleitet Ortsgemeinden und kleine Kleinstädte bis 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner bei der Umsetzung innovativer Projekte des Wohnens mit Teilhabe. Gute Wohnangebote für Menschen mit Unterstützungsbedarf setzen nicht nur auf professionelle Serviceleistungen, sondern kombinieren bezahlbaren barrierefreien Wohnraum mit Möglichkeiten der Teilhabe.

Rheinland-Pfalz. „Das Projekt WohnPunkt RLP ist seit 2014 ein Erfolgsmodell und hat schon viele Dörfer dabei unterstützt, Wohn-Pflege-Gemeinschaften für ältere Bürgerinnen und Bürger zu entwickeln. Die Erfahrungen der letzten Jahre und die Ergebnisse einer Evaluation haben dazu geführt, dass wir die Beratung jetzt noch flexibler gestaltet haben. Damit wir neben Wohn-Pflege-Gemeinschaften auch andere, ganz neue Konzepte für Wohnformen im Alter und bei Unterstützungsbedarf voranbringen können, die ein Dorf lebenswerter machen, haben wir Wohn-Punkt RLP ab 2020 neu ausgerichtet. Den Kommunen im ländlichen Raum bieten wir wieder die Möglichkeit zur Teilnahme“, erklärte Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler zum Auftakt des Projekts, das sich nun „WohnPunkt RLP – Wohnen mit Teilhabe“ nennt.

Bei der Auftaktveranstaltung in Ingelheim, die von Landrätin Dorothea Schäfer eröffnet wurde, informierten sich interessierte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister über praktische Erfahrungen bisheriger Modellkommunen sowie über die neuen Förderkriterien und Bewerbungsmöglichkeiten. In Zukunft haben am Projekt teilnehmende Gemeinden mehr Flexibilität bei der Entwicklung örtlich angepasster Wohnangebote für ältere Menschen und Menschen mit Unterstützungsbedarf. Auch größere Kommunen mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern können sich für die Teilnahme bewerben.Mit dem Anheben der Einwohnergrenze können nun nicht nur Dörfer, sondern auch kleine Kleinstädte bei der Entwicklung von Wohnangeboten unterstützt werden. „Damit wird vielen Menschen im ländlichen Raum ermöglicht, im Alter und bei Unterstützungsbedarf in ihrer bekannten Umgebung zu bleiben. Kontinuität, Vertrautheit und die Einbindung in soziale Beziehungen sind wichtig für die Gesundheit und das psychische Wohlbefinden von Seniorinnen und Senioren. Daher ist das Projekt ein guter Beitrag zur Gesundheitsförderung im Alter“, sagt Dr. Matthias Krell, Geschäftsführer der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG). Die LZG führt das Projekt seit 2014 im Auftrag des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie in Rheinland-Pfalz durch.



Ziel von „WohnPunkt RLP – Wohnen mit Teilhabe“ist künftig nicht mehr ausschließlich der Aufbau von Wohn-Pflege-Gemeinschaften – auch andere Wohnformen können entstehen. Bedingung ist, dass sie den Bewohnerinnen und Bewohnern Selbstbeteiligung und Mitspracherechte bieten, bei individuellen Einschränkungen Ausgleich und Unterstützung ermöglichen und die soziale Einbindung fördern, indem sie z.B. Angehörige oder ehrenamtliche Nachbarschaftshilfen in die Organisation einbinden. Die Auftaktveranstaltung machte deutlich, dass die Bandbreite der Realisierungsmöglichkeiten für Wohnen mit Teilhabe groß ist. Beispiele können sein: Barrierefreie Wohnungen für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung in Kombination mit z.B. Unterstützungsleistungen, Tagespflege oder tagesstrukturierenden Angeboten sowie generationenübergreifende Wohnangebote, Wohn-Pflege-Gemeinschaften und vieles mehr.

Die Bewerbungsfrist für WohnPunkt RLP läuft noch bis zum 15. November 2019. Kommunen, die sich für eine Teilnahme interessieren,finden Informationen zum aktuellen Bewerbungsverfahren und zum Projekt „WohnPunktRLP–Wohnen mit Teilhabe“ sowie den Kontakt zu den Ansprechpartnerinnen in der LZG unter www.wohnpunkt-rlp.de. (PM)


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