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Nachricht vom 27.08.2019    

Religion und Politik unter dem Grundgesetz

Im Rahmen der Aktionsreihe des Evangelischen Dekanats Westerwald „Unser Grundgesetz: 70 Jahre unantastbar“ hat der evangelische Theologe und Publizist Dr. Martin Schuck aus Speyer, im Karl-Herbert-Haus in Westerburg, über das Verhältnis zwischen Staat und Kirche gesprochen.

Dr. Martin Schuck spricht im Karl-Herbert-Haus über die Herleitung des gegenwärtigen Staat-Kirche-Verständnisses und dessen Zukunft. Fotos: Sabine Hammann-Gonschorek

Westerburg. Schuck erläuterte, dass die Entwicklung zu unserem heutigen Grundgesetz schon vor rund hundert Jahren, zum Ende des deutschen Kaiserreichs begann. Ab dann gab es keine Staatskirche mehr und für den Staat deshalb auch kein, mit der Kirche in Verbindung stehendes, Staatsziel. Dennoch griff der säkuläre Staat, trotz seiner grundlegenden Trennung von Religion und Politik, auf vorhandene Traditionen zurück, was beispielsweise die Sonntagsruhe deutlich mache, sagte Schuck.

Das führte zu einer Sinnkrise des säkulären Staates, mit der sich der Verfassungsrechtler Ernst-Wolfgang Bockenförde beschäftigte. Der Katholik Bockenförde versuchte die Legitimation des säkulären Staates neu zu denken, indem er den Staat in die göttliche Seinsordnung integrieren wollte, wie Dr. Schuck ausführte. Im Klartext heiße das, das der säkuläre Staat eine spezifische Form des christlichen Staates sei, der nicht direkt das Christentum zu Paragraphen des Staatsrechts macht, sondern sittliche Werte. Damit gemeint sei ein irgendwie gearteter Gemeinschaftsgeist, der der modernen Individualität entgegenwirke, erläuterte Dr. Schuck.

In einer Gesellschaft, die sich vollkommen unter dem Dach des Staates begreife und nach Regelung durch den Staat rufe, werde die Stellung der Kirchen dennoch immer stärker in Frage gestellt, sagte Schuck. Für die Kirchen ergebe sich eine nicht leicht zu lösende Aufgabe für die Zukunft. Sie müssten ihre gegenwärtige staatskirchenrechtliche Stellung konstruktiv nutzen, um in Zukunft, etwa in Fragen des konfessionellen Religionsunterrichtes, der theologischen Ausbildung an den Universitäten, der Diakonie als staatlichen Wohlfahrtsverband oder anderen in Zusammenarbeit mit dem Staat zu leistenden Aufgaben, neue Wege zu gehen.



Im Anschluss an den Vortrag stellten die interessierten Zuhörer zahlreiche Nachfragen zum Entstehen von Säkularität unter verschiedenen religiösen Staatsformen, dem Zusammenhang von evangelischem Glauben und dem Sittlichkeitsbegriff, dem Freiheitsgedanken im modernen Staat und dem Einfluss der Meinungsäußerung im Internet.

In seiner Reihe zum Grundgesetz lädt das Dekanat zu Veranstaltungen ein, die fragen, wie wichtig die Verfassung nach sieben Jahrzehnten noch ist und was die bleibenden Werte in einer sich wandelnden Gesellschaft sind. Im Rahmen der Aktionsreihe hat im Karl-Herbert-Haus auch ein Filmabend stattgefunden, der sich mit Elisabeth Selbert, einer der Mütter des Grundgesetzes, auseinandersetzt. Dem Engagement von Elisabeth Selbert ist es in großen Teilen zu verdanken, dass die Gleichberechtigung von Mann und Frau in der gegenwärtigen Form in der Verfassung verankert wurde.

Mit einem Gottesdienst am 8. September um 10 Uhr in der Schlosskirche in Westerburg schließt die Reihe des Evangelischen Dekanats zum Grundgesetz. Er wird von Dekan Dr. Axel Wengenroth geleitet, der zum Verhältnis von Kirche, Staat und moderner Gesellschaft sprechen wird. (shg)


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