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Nachricht vom 28.07.2019    

Viele Polizeieinsätze wegen Ruhestörungen durch private Veranstaltungen

In der Nacht von Samstag, den 27. Juli auf Sonntag, den 28. Juli hatten die Polizeiinspektionen Hachenburg und Westerburg in ihren Zuständigkeitsbereichen mit etlichen Ruhestörungen zu tun. Die Störungen gingen hauptsächlich von privaten Festivitäten aus. Aber auch laute Musik im Freien störte die Nachtruhe von Anwohnern. Bedingt durch die Urlaubszeit und das warme Sommerwetter zieht es vielerorts Jugendliche und Feierlustige ins Freie. Die Polizei bittet darum, auf Anwohner und die nächtlichen Ruhezeiten Rücksicht zu nehmen.

Symbolfoto

Hachenburg/Westerburg. Was ist eine Ruhestörung?
Eine Ruhestörung stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Immissionsschutzgesetz oder dem Ordnungswidrigkeitengesetz dar. Generell gilt, dass zwischen 22 Uhr und 6 Uhr eine erhebliche Lärmbelästigung der Nachbarschaft vermieden werden muss, was sowohl die Lautstärke als auch die Dauer der Lärmeinwirkung angeht. Dies betrifft zum Beispiel Radio- und Fernsehgeräte, insbesondere dann, wenn die Geräte bei offenen Fenstern, auf dem Balkon oder im Freien betrieben werden. Personengruppen müssen ebenfalls auf das Ruhebedürfnis der Nachbarn Rücksicht nehmen. Die Tätigkeit der Polizei wird sich in diesen Fällen zumeist darauf beschränken, Ruhe und Ordnung wieder herzustellen, soweit keine Ausnahmegenehmigung des Ordnungsamtes vorliegt.

Woran Sie denken sollten:
Wird die Ruhestörung durch einen Nachbarn verursacht, versuchen Sie bitte - soweit es Ihnen sinnvoll erscheint - zunächst mit ihm zu reden. Sollte es sich um eine wiederholte Ruhestörung handeln, ist es ratsam, Ihren Vermieter und/oder das Ordnungsamt zu konsultieren. Notieren Sie sich den Verursacher, das jeweilige Datum, Uhrzeit, Dauer und Art der Ruhestörung (zum Beispiel laute Musik). Benennen Sie gegebenenfalls Zeugen, zum Beispiel weitere Nachbarn.




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Wie geht es weiter?
Die Polizei nimmt in der Regel Kontakt mit dem Verursacher auf und versucht, den Lärm abzustellen. In den meisten Fällen ist der Polizeieinsatz mit der Wiederherstellung der Ruhe beendet. Nach dem Wiederherstellen der Ruhe wird in akuten Fällen durch die Polizei eine entsprechende Meldung an das zuständige Ordnungsamt gefertigt. Es ist möglich, dass dem Verursacher des Lärms in solchen Fällen durch das Ordnungsamt ein Bußgeld auferlegt wird.
(PM Polizeiinspektion Hachenburg)


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