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Nachricht vom 16.07.2019    

E-Scooter kein Schlupfloch bei Alkohol- und Drogenfahrten

INFORMATION | Auch Fahrten unter Alkohol und Drogen mit einem E-Roller sind strafbare Handlungen und werden wie alle anderen Fahrten mit einem Fahrzeug unter Einfluss von Alkohol und sonstigen Rauschmitteln entsprechend geahndet. Darauf hat jetzt der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (BADS) aufmerksam gemacht.

Symbolfoto

Hamburg. „Diese Gefahr ist nach unseren Erkenntnissen vielen Verkehrsteilnehmern bisher nicht bewusst“, sagte der Präsident des BADS, Dr. Peter Gerhardt und verwies auf erste Unfälle vornehmlich in Großstädten. „Wir sehen insbesondere die Gefahr, dass der E-Tretroller als Alternative zum Auto oder Motorrad genutzt wird, um alkoholisiert am Straßenverkehr teilzunehmen. Für diese Verkehrsteilnehmer gelten aber die gleichen Promille-Grenzen wie für alle anderen Beteiligten am Straßenverkehr, so Dr. Gerhardt.

Wie andere Verkehrsbeobachter sieht auch der BADS durch alkoholisierte Fahrten mit E-Rollern eine zusätzliche Gefahr für Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer, weil E-Roller je nach Situation Radweg oder Straße benutzen müssen. Und da der E-Roller bereits mit 14 Jahren gefahren werden darf, droht eine weitere Gefahr: Jugendliche könnten hier „Schlupflöcher“ vermuten und die Rauschmittel-Bestimmungen missachten.



Der BADS appelliert deshalb an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Straßenver-kehr, auf Alkohol und Drogen auch auf dem E-Roller zu verzichten gemäß dem Motto „Wer fährt, trinkt nicht und wer trinkt, fährt nicht“. (PM)


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