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Nachricht vom 12.07.2019    

Erst Dürre, dann Hagel – Bauern in Not

Landwirtschaftsminister Wissing hat Landwirten genehmigt, brachliegende Ackerflächen im gesamten Landesbereich zur Beweidung zu nutzen oder zu Futterzwecken zu mähen. „Die Trockenheit hat die Futterversorgung für viele tierhaltende Betriebe deutlich erschwert. Mit dieser Maßnahme wollen wir helfen, Futterengpässe zu vermeiden“ sagte Landwirtschaftsminister Wissing. Damit reagiert der Minister auf die Futterknappheit infolge der Trockenheit in Rheinland-Pfalz.

Bewachsene Brachflächen können als Futter für das Vieh verwandt werden. Foto: Helmi Tischler-Venter

Region. Landwirte, die im Rahmen der Beantragung von Direktzahlungen zur Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen im Rahmen des Greening verpflichtet sind, dürfen ab dem 16. Juli brachliegende Ackerflächen nach Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 (Nutzcode 062) durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung zu Futterzwecken nutzen, teilte Minister Dr. Wissing mit.

Nicht unter die Ausnahmegenehmigung fallen Honigbrachen (Nutzcodes 065 und 066). Ein Großteil der Ackerbrachen sei aktiv begrünt und biete somit eine gute Möglichkeit, die bestehenden Futterengpässe zumindest teilweise auszugleichen, so Wissing.

Getreide- und Obstbauern leiden zudem unter regionalen Hagelschlägen. Wie hoch die Verluste in diesem Bereich der Landwirtschaft ausfallen, wird sich erst noch zeigen. (PM)


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