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Nachricht vom 10.07.2019    

Ökologische Vorrangflächen: Bauernverband begrüßt Ausnahmegenehmigung

Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Michael Horper begrüßt, dass Landwirtschaftsminister Volker Wissing den Landwirten genehmigt, brachliegende Ackerflächen im gesamten Landesbereich zur Beweidung zu nutzen oder zu Futterzwecken zu mähen. Horper hatte die umgehende Nutzung der Vorrangflächen gefordert, da die Futterqualität mit jedem weiteren Tag deutlich abnehme.

Michael Horper begrüßt, dass Landwirte brachliegende Ackerflächen im gesamten Landesbereich zur Beweidung nutzen oder zu Futterzwecken mähen dürfen. (Foto: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau)

Mainz/Koblenz. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Michael Horper begrüßt, dass Landwirtschaftsminister Volker Wissing den Landwirten genehmigt, brachliegende Ackerflächen im gesamten Landesbereich zur Beweidung zu nutzen oder zu Futterzwecken zu mähen. „Die Trockenheit hat die Futterversorgung für viele tierhaltende Betriebe deutlich erschwert. Mit dieser Maßnahme wollen wir helfen, Futterengpässe zu vermeiden“ sagte Wissing. Damit reagiert der Minister auf die Futterknappheit infolge der Trockenheit in Rheinland-Pfalz. Horper hatte die umgehende Nutzung der Vorrangflächen gefordert, da die Futterqualität mit jedem weiteren Tag deutlich abnehme. Er sieht daher die Genehmigung erst ab dem 16. Juli kritisch.




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Landwirte, die im Rahmen der Beantragung von Direktzahlungen zur Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen im Rahmen des Greening verpflichtet sind, dürfen ab dem 16.07.2019 brachliegende Ackerflächen nach Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 (Nutzcode 062) durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung zu Futterzwecken nutzen, teilte Minister Dr. Wissing mit. Ein Großteil der Ackerbrachen sei aktiv begrünt und biete somit eine gute Möglichkeit, die bestehenden Futterengpässe zumindest teilweise auszugleichen, so Wissing. Nicht unter die Ausnahmegenehmigung fallen Honigbrachen (Nutzcodes 065 und 066). (PM)


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