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Nachricht vom 25.06.2019    

Darf man mit Flip-Flops Auto fahren? – Ja, aber ...

INFORMATION | Umfragen gibt es zu allem und jedem. Aktuell: Darf man mit Flip-Flops Auto fahren? 69 Prozent der Befragten denken, dass das Fahren mit dem luftigen Schuhwerk verboten ist. 69 Prozent liegen damit falsch. Verboten ist es nicht. Erlaubt ist nämlich theoretisch alles, wenn es um das Schuhwerk beim Fahren geht. Aber im Einzelfall droht dennoch Ärger.

Flip-Flops: Für den Strand besser geeignet als zum Autofahren - meinen Experten. (Foto: Markus Marcinek auf Pixabay)

Region. Endlich Sommer. Jetzt geht ohne Flip-Flops gar nichts. Doch muss man das Sommergefühl an der Autotür lassen und das Schuhwerk wechseln – oder ist es auch erlaubt, mit Flip-Flops Auto zu fahren? Für die große Mehrheit der deutschen Autofahrer ist die Lage vermeintlich eindeutig: 69 Prozent der Befragten denken, dass das Fahren mit dem luftigen Schuhwerk verboten ist, wie eine aktuelle Studie des KFZ-Direktversicherers R+V24 zeigt. „Doch das ist einer der größten Verkehrsirrtümer“, sagt Anka Jost, KFZ-Expertin bei der R+V24-Direktversicherung. „Die Straßenverkehrsordnung gibt an keiner Stelle vor, welche Schuhe beim Autofahren getragen werden müssen.“ Anders sieht es bei einem Unfall mit Flip-Flops aus: Hier kann die Versicherung unter Umständen Leistungen kürzen.

Erlaubt ist theoretisch alles
Barfuß, mit High Heels oder Sandalen: Die Straßenverkehrsordnung macht keine Angaben darüber, ob oder welches Schuhwerk Autofahrer tragen müssen. Erlaubt ist theoretisch alles. „Aber: Flip-Flops oder lockere Sandalen bieten keinen sicheren Halt und schnell rutscht Autofahrer damit vom Pedal oder der Schuh verhakt sich“, sagt Anka Jost. „Gerade in brenzligen Situationen, bei denen jede Sekunde zählt, kann das zu einem Unfall führen.“ Die KFZ-Expertin empfiehlt deshalb, dass Flip-Flops-Träger immer ein Paar festes Schuhwerk griffbereit haben, zum Beispiel im Kofferraum. „Außerdem schützen sich Autofahrer so auch davor, dass sie sich mit den offenen Schuhen beim Abrutschen vom Pedal am Fuß verletzen.“




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Unfall mit Flip-Flops
Kommt es beim Autofahren mit Flip-Flops zu einem Unfall mit einem anderen Verkehrsteilnehmer, kann dem Autofahrer eine Teilschuld drohen. „Das wäre jedoch nur der Fall, wenn der Fahrer durch die Flip-Flops nachweislich vom Bremspedal abrutscht und deshalb der Unfall passiert“, sagt Anka Jost. Die KFZ-Haftpflichtversicherung kommt für die Schäden des Unfallopfers auf, egal welches Schuhwerk getragen wurde. Anders kann es bei der Vollkaskoversicherung aussehen: „Hier kann die Versicherung die Leistungen kürzen, wenn der Autofahrer mit dem Tragen von ungeeigneten Schuhen grob fahrlässig gehandelt hat. Aber das muss immer im Lichte des Einzelfalls geprüft werden“, erklärt Jost. (PM)


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