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Nachricht vom 12.05.2019    

Ehrenamtliche Wahlhelfende sind unfallversichert

Gleich zwei wichtige politische Entscheidungen stehen in diesem Jahr mit den Kommunal- und den Europawahlen am 26. Mai ins Haus. Auch in Rheinland-Pfalz werden dann wieder zig Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ihren Dienst an der Wahlurne verrichten. Was viele nicht wissen: Ihr tatkräftiges Engagement im Namen der Demokratie ist gesetzlich unfallversichert, und zwar sowohl für kommunale Mandatsträger und Beschäftigte der Verwaltungen als auch für ehrenamtlich Tätige.

Auch vorbereitende Tätigkeiten zu den Kommunal- und den Europawahlen sind gesetzlich unfallversichert. Foto: Unfallkasse RLP

Region. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unterstützen unter anderem bei der Durchführung der Wahl im Wahllokal, prüfen die Wahlberechtigung, händigen die Stimmzettel aus, zählen die abgegebenen Stimmen und stellen letztlich das Wahlergebnis fest – eine ehrenvolle Arbeit, die wichtig ist, damit die Wahlen ordnungsgemäß ablaufen können. Und wer sich für die Allgemeinheit besonders einsetzt, wird auch besonders geschützt: Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind beitragsfrei gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Ehrenamt beziehungsweise den übertragenen Aufgaben stehen.



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Versichert sind Helfende nicht nur bei ihrer Tätigkeit am Wahltag selbst, sondern auch bei der Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen, in denen sie auf ihre ehrenamtliche Tätigkeit vorbereitet werden, sowie bei der Vor- und Nachbereitung, die mit dem Ehrenamt in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang steht. Dazu zählen zum Beispiel die Herrichtung des Wahllokals und das Auszählen der Stimmen. Versichert sind auch alle damit verbundenen Hin- und Rückwege.

Weitere Infos gibt die Unfallkasse auch unter www.ampel-ukrlp.de.


Mehr dazu:   Kommunalwahlen 2019  
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