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Nachricht vom 09.05.2019    

Hachenburger Christdemokraten informieren zum "neuen" Kita-Gesetz

Zu einem Fachgespräch mit der CDU-Landtagsabgeordneten Gabriele Wieland über das in Rheinland-Pfalz geplante Kita-Gesetz hatten die Hachenburger Christdemokraten eingeladen. CDU-Ortsvorsitzende Pia Hüsch-Schäfer konnte hierzu Erzieherinnen, Trägervertreter und Kommunalpolitiker begrüßen. Stadtbürgermeister Stefan Leukel gab dabei einen Einblick in die Betreuungssituation innerhalb der Stadt.

Hachenburger Christdemokraten im Gespräch. Foto: privat

Hachenburg. In der Stadt Hachenburg seien zwei kirchliche und zwei kommunale Kindertagesstätten vorhanden. Aktuell werde eine zusätzliche geöffnete Gruppe in der Kindertagesstätte „Lieblingsplatz“ eingerichtet, so Leukel. Die Umbaupläne seien erstellt und vom Stadtrat beschlossen worden. Er werde alles daransetzen, dass die neue Gruppe im Herbst ihren Betrieb aufnehmen könne. Hachenburg sei stolz darauf, wenn es als familienfreundliche Stadt zusätzliche Betreuungsplätze schaffen könne. In der Perspektive sei auch die Einrichtung einer weiteren Krippengruppe vorgesehen. Leukel sieht die Kindertagesstätten vor große Herausforderungen gestellt. Die nicht zufriedenstellende Personalbemessung bei den Kleinstkindern, längere Betreuungszeiten, sprachliche Defizite bei einzelnen Kindern sowie befristete Arbeitsverträge bei den Fachkräften erschweren die pädagogische Arbeit in den Kindertagestätten.

CDU-Landtagsabgeordnete Gabi Wieland, die auch als Stadtbürgermeisterin mit der Thematik ständig konfrontiert wird, erinnerte zu Beginn daran, dass in den vergangenen Monaten eine sehr intensive Debatte über die geplante Neufassung des Kindertagesstättengesetzes geführt wurde. Statt dem „Kindeswohl“ hätten im damaligen Entwurf offenbar eher Finanzierungsfragen im Mittelpunkt gestanden. Die heftige Kritik an der ersten Fassung habe zu punktuellen Verbesserungen geführt. Dennoch bleiben viele ungeklärte Punkte, die die Arbeit in den Kindertagesstätten belasten.

Die Personalbemessung für die zwei- bis sechsjährigen Kinder solle geringfügig auf 0,1 Stellen pro Platz angehoben werden. Im Gegenzug werde aber das Entwicklungsbudget gestrichen. Es bleibe dabei, dass zweijährige wie fünfjährige Kinder behandelt werden sollen und nicht wie bundesweit üblich eine bessere Personalausstattung erhalten.

Es bleibe auch dabei, dass für zwei- bis sechsjährige Kinder nur 8 Prozent der Plätze frei bleiben dürfen. Diese Zahl soll jedoch erst in sieben Jahren erreicht werden. Gestartet werde mit einem Korridor von 20 Prozent, der schrittweise auf 8 Prozent abgeschmolzen werden soll. Die Folge werde sein, dass die Gruppen randvoll gepackt und Erzieherinnenstellen zunehmend befristet werden.



Beim Thema Betreuungsanspruch von sieben Stunden, über Mittag, mit Mittagessen bleibe die Landesregierung hart und wolle für diesen Rechtsanspruch kein zusätzliches Personal bewilligen. Um notwendige bauliche Veränderungen vornehmen zu können, werden nur 13,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das seien gerade einmal 5.000 Euro pro Kindertagesstätte. Konkret bedeute das, dass die allermeisten Kindertagesstätten in den kommenden Jahren bei den Umbauten für die Mittagsverpflegung leer ausgehen werden.

Die anwesenden Erzieherinnen und Trägervertreter bemängelten, dass der jetzt vorliegende Entwurf die Realität zu wenig im Blick habe. Den Veränderungen der letzten Jahre im Kita-Bereich werde kaum Rechnung getragen. Die wünschenswerte Mittagsverpflegung für alle Altersgruppen sei mit dem vorhandenen Personalbestand kaum zu bewältigen. Es sei zu befürchten, dass bisher bewilligte Personalstellenanteile für „Sonderaufgaben“ vom jetzt geplanten „Sozialraumbudget“ nicht aufgefangen werden und letztlich in Stellenkürzungen endeten. Gute pädagogische Arbeit sei jedoch nur mit ausreichender personeller Kontinuität leistbar.

MdL Gabi Wieland will die Anregungen aus dem Kreis der Erzieherinnen und Trägervertreter in die weiteren Erörterungen in der CDU-Landtagsfraktion einbringen, um im Gesetzgebungsverfahren noch Verbesserungen zu erreichen. Der Gesetzgeber müsse darauf achten, dass die entscheidenden Festlegungen zur Personalbemessung und zu Finanzierungsfragen nicht im „Unverbindlichen“ bleiben oder in Verwaltungsrichtlinien festgelegt werden, auf die der Landtag dann keinen Einfluss mehr hat. (PM)


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