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Nachricht vom 02.05.2019    

Trotz Gegenverkehr und durchgezogener Linie überholt

Laut Zeugenaussagen befuhren zwei schwarze PKW die L288 von Langenhahn in Richtung Langendernbach. In Höhe der Zuwegung zum Asphaltmischwerk überholte der Fahrer des hinteren PKW trotz Gegenverkehrs und durchgezogener Fahrstreifenbegrenzungslinie den vor ihm fahrenden PKW.

Symbolfoto

Langenhahn. Trotz Gegenverkehr brach der Fahrer das Überholmanöver nicht ab. So war der Fahrer des PKW im Gegenverkehr gezwungen eine Vollbremsung einzuleiten, um einen Frontalzusammenstoß zu verhindern. Gegen den Fahrer des überholenden PKW wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Die Polizei bittet Augenzeugen des Vorfalls sich bei der Polizeiinspektion Westerburg zu melden. Insbesondere wird der Fahrer des überholten PKW gebeten sich bei der Polizei zu melden.


Lokales: Westerburg & Umgebung
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