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Nachricht vom 22.04.2019    

Verfolgungsfahrt auf der Bundesstraße 255/Kreisstraße 145

Eine Funkstreifenwagenbesatzung wollte einen Audi kontrollieren, dessen Fahrer jedoch die Flucht vor der Polizei antrat. Daraufhin traten die Polizisten die Verfolgungsfahrt an. Nachdem der Fahrer gestellt und festgenommen war, stellte sich heraus, dass er ohne Fahrerlaubnis, dafür jedoch mit Betäubungsmitteln und einer zugriffsbereiten Schreckschusswaffe unterwegs war.

Symbolfoto

Staudt. Am Sonntagmorgen, 22. April, gegen 4 Uhr war durch eine Funkstreifenwagenbesatzung beabsichtigt, einen Audi zu kontrollieren. Die Anhaltezeichen wurden missachtet und der PKW extrem beschleunigt. Nach einer Verfolgungsfahrt, die einige Minuten dauerte, konnte das Fahrzeug in einer scharfen Linkskurve, kurz vor der Auffahrt zur Bundesstraße 255, gestoppt und der 24-jährige Fahrzeugführer festgenommen werden.

Wie sich später herausstellte, war er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis, führte verschiedene Betäubungsmittelarten und eine Schreckschusswaffe mit sich. Es wurden Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und Waffengesetz eingeleitet.
(PM Polizeiinspektion Montabaur)


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