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Nachricht vom 24.03.2019    

Polizei Montabaur stellt Verkehrsunfallbilanz 2018 vor

Im Westerwaldkreis ist die Zahl der Verkehrsunfälle im letzten Jahr gegenüber 2017 rückläufig. Es wurden 470 Unfälle weniger registriert. Die Gesamtzahl lag bei 6.426. Davon verliefen elf Unfälle tödlich. Diese Zahl ist gegenüber 2017 unverändert. Auch die Zahl der Schwerverletzten blieb hoch.

Symbolfoto

Montabaur. Volker Schmidt und Hilmar Allef stellten die Zahlen der Verkehrsunfallbilanz für den Westerwaldkreis im Rahmen einer Pressekonferenz vor. Insgesamt war die Zahl der Personenschäden (962 -92) rückläufig. Tödlich gingen für 13 Personen Unfälle aus. Dies ist ein Fall mehr als im Vorjahr. 179 (-5) wurden schwerverletzt. Bei den Leichtverletzten gab es einen deutlichen Rückgang von 87 auf 770 Personen.

Die Unfälle mit jungen Fahrern waren in 2018 ebenfalls rückläufig, auch wenn sie nach wie vor überproportional an Unfällen beteiligt sind. Hier scheinen die Präventionsprogramme für diese Altersgruppe zu wirken. 2018 waren sie an 1884 (2017: 2072) Crashs beteiligt. Bei den Senioren 65plus gab es 1568 Unfälle gegenüber im Vorjahr von 1584. Bei den Unfällen der Senioren 75plus gab es eine Steigerung von 24 auf 747 Unfällen.

Nur ganz leicht sind die Unfälle unter berauschenden Mitteln (Alkohol und Drogen) zurückgegangen. Zugenommen haben durch vermehrte Kontrollmaßnahmen und dem geschulten Blick der jungen Kollegen, diejenigen Auto- und Zweiradfahrer, die unter Drogen im Straßenverkehr erwischt wurden.

Bei den Unfallursachen bereitet dem Polizeichef Volker Schmidt sorgen, dass die Unfälle durch zu geringem Abstand um 128 auf 1814 zugenommen haben. Jeder erlebt es täglich, dass der Hintermann mit der Stoßstange „fast im Kofferraum“ hängt. Mit 1.574 Fällen sind die Fehler beim Abbiegen, Wenden oder Rückwärtsfahren ebenfalls sehr hoch. Der größte Posten gibt es bei den sonstigen Ursachen. Es sind die Fälle, die nicht eindeutig zugeordnet werden können. Sie reduzierten sich um 352 auf 2.511 Fälle. In wie vielen Fällen die Ablenkung durch das Handy eine Rolle bei diesen Unfällen spielt ist nicht bekannt, da es hier keine Auswertungen gibt. Jedoch liegt der Verdacht sehr nahe, wenn jemand auf gerader Strecke einfach von der Straße abkommt. Die vorgenannten Zahlen sind die der gesamten Polizeidirektion Montabaur, die auch den Rhein-Lahnkreis ohne Lahnstein umfasst.



Bei 19,86 Prozent aller Fälle begingen die Verursacher Unfallflucht. Die Aufklärungsquote liegt bei 40,48 Prozent. Die Polizei vermutet, dass die geflüchteten Verkehrsteilnehmer versuchen, dem steigenden Versicherungsbeitrag zu entgehen.

Laut Bußgeldkatalog sind bei Unfallflucht folgende Sanktionen möglich:
Wenn der Schaden unter 600 Euro liegt: Konnte der Fahrer ermittelt werden, erwartet ihn normalerweise eine Geldauflage. Das Verfahren wird eingestellt.

Wenn der Schaden weniger als 1.300 Euro beträgt: In diesem Fall richtet sich die mit der Fahrerflucht verbundenen Strafe nach der Höhe eines Monatsgehalts. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein maximal dreimonatiges Fahrverbot.

Wenn der Schaden 1.300 Euro übersteigt: Neben einer hohen Geldstrafe, die den Rahmen eines Monatsgehalts durchaus sprengen kann, kommen außerdem drei Punkte in Flensburg sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis auf den Unfallflüchtigen zu. Er darf im Anschluss in der Regel mindestens sechs Monate lang keine neue Fahrerlaubnis beantragen (Sperrfrist). (woti)


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