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Nachricht vom 16.03.2019    

Kann eine gedämmte Außenwand noch atmen?

INFORMATION | Es gibt immer wieder Hausbesitzer, die von einer Außenwanddämmung absehen, weil sie der Meinung sind, dass dann die Wände nicht mehr atmen könnten. Sie verzichten damit auf eine effektive Maßnahme zur Reduzierung ihres Energieverbrauchs aufgrund eines immer noch verbreiteten Vorurteils. Die Behauptung, dass Wände atmen können -also zum Luftaustausch im Haus beitragen- ist schlichtweg falsch.

Symbolfoto

Montabaur. Dies wurde schon 1928 von dem Physiker Raisch widerlegt. Eine massive verputzte Wand ist luftdicht und kann nicht im Sinne eines Luftaustauschs atmen. Eine notwendige Lüftung findet nur durch regelmäßiges Öffnen von Fenstern und Türen oder über eine Lüftungsanlage statt. Das einzige, was sich im Winter durch die Wände nach draußen bewegt, sind etwa ein bis zwei Prozent des Wasserdampfes, der sich in der Innenraumluft befindet. Für ein gutes Raumklima ist diese geringe Menge nicht relevant. Insgesamt müssen während der Heizperiode 1.000 bis 2.000 Liter Feuchtigkeit in einem Einfamilienhaus durch die Lüftung nach draußen transportiert werden.

Der in diesem Zusammenhang häufig kritisierte Dämmstoff Polystyrol ist übrigens genauso durchlässig für Wasserdampf wie Holz. Holz wird jedoch als Baustoff nie in Frage gestellt. Wie viel Energie Sie mit einer Wärmedämmung einsparen können und was hinsichtlich des notwendigen Luftaustauschs zu beachten ist, erläutern Ihnen gerne die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung.

Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Die nächsten Sprechstunden der Energieberater finden wie folgt statt:
• in Montabaur am Donnerstag, den 28. März von 15 bis 18.45 Uhr in der
Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz 8. Voranmeldung unter 02602/126-
199 oder –0.
• In Höhr-Grenzhausen am Mittwoch, den 3. April von 15 bis 18 Uhr im CeraTechCenter
in der Rheinstraße 60A. Voranmeldung unter 02624/104 215.
• in Hachenburg am Donnerstag, den 11. April von 10 bis 18.15 Uhr in der
Verbandsgemeindeverwaltung, Gartenstraße 11, Voranmeldung unter 02662/801-102.
• In Rennerod am Donnerstag, den 4. April von 16.15 bis 19.15 Uhr in der
Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 55. Voranmeldung unter 02664/506 744.
• in Westerburg am Donnerstag, den 11. April von 16 – 18.15 Uhr in der
Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 217, Neumarkt 1, Voranmeldung unter 02663/2910.




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Fachkraft (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57632 Flammersfeld


Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin: Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenfrei) montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr. (PM)


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