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Nachricht vom 01.03.2019    

Sozialer Arbeitsmarkt im Westerwald

Schon oft hat sich das Forum Soziale Gerechtigkeit mit den Benachteiligten auf dem heimischen Arbeitsmarkt beschäftigt, die bisher zu oft chancenlos sind. Jetzt bietet das neue „Teilhabechancengesetz“ für diesen Personenkreis neue Möglichkeiten. Welche das sind und wie sie von Betroffenen oder Unternehmen genutzt werden können, ist Thema eines Fachgespräches, zu dem das Forum am Mittwoch, 20. März gemeinsam mit der Gesellschaft zur Förderung Beruflicher Integration (GFBI) nach Montabaur einlädt.

Westerwaldkreis/Montabaur. Unter dem Thema „Was bringt das Teilhabechancengesetz für Langzeitarbeitslose im Westerwald?“ soll ab 18 Uhr mit Vortrag, Statements, Film und Diskussion geklärt werden, ob die Hoffnungen der Betroffenen berechtigt sind. Dazu sind Interessenten – nur nach Anmeldung - in den Räumen der GFBI in Montabaur (Werkstraße 5, am Kino) herzlich willkommen.

Eingeladen zu dem Fachgespräch sind Interessenten, die etwas dazu beitragen wollen, die Situation Langzeitarbeitsloser auf dem Westerwälder Arbeitsmarkt weiter zu verbessern. Weitere Infos und Anmeldung per Email bei Uli Schmidt unter uli@kleinkunst-mons-tabor.de. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Erläuterung zum Thema:
Das Teilhabechancengesetz beinhaltet zwei neue Fördermöglichkeiten, die Langzeitarbeitslosen helfen sollen, auf dem allgemeinen und dem sozialen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Die zwei Förderungen richten sich an verschiedene Zielgruppen, in beiden Fällen aber werden die Arbeitgeber durch hohe Lohnkostenzuschüsse unterstützt. Von der neuen Förderung “Teilhabe am Arbeitsmarkt” können Menschen profitieren, die über 25 Jahre alt sind, für mindestens sechs Jahre in den letzten sieben Jahren Arbeitslosengeld II bezogen und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig beschäftigt waren. Unternehmen, die diese Personen einstellen, können in den ersten beiden Jahren mit einem Zuschuss in Höhe von 100 Prozent des Mindestlohns gefördert werden.



Die andere Zielgruppe umfasst Personen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind. Hier erhalten einstellende Unternehmen einen Zuschuss für zwei Jahre. Im ersten Jahr in Höhe von 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Lohns, im zweiten Jahr 50 Prozent. Zudem können weitere Qualifizierungsmaßnahmen finanziert werden und bei beiden Förderungen unterstützen “Coaches” die betroffenen Personen. Die Westerwälder Kommunen haben jetzt die Möglichkeit, mit entsprechenden Angeboten arbeitsmarktferne Leistungsempfänger einzubinden. Zu begrüßen sind die geringen Hürden bei der Förderung von Langzeitarbeitslosen.


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