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Nachricht vom 15.01.2019    

Tötungsdelikt in Pottum: Täter soll in Psychiatrie

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen einen 37 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen aus dem Westerwald beim Landgericht – Schwurgericht – Koblenz eine sogenannte Antragsschrift mit dem Ziel einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus eingereicht.

Symbolfoto

Pottum. In der kürzlich zugestellten Antragsschrift wird dem Beschuldigten vorgeworfen, an einem nicht näher feststellbaren Zeitpunkt zwischen dem späten Abend des 9. September 2018 und dem Vormittag des 10. September 2018 in dem gemeinsam bewohnten Haus in Pottum seine 65-jährige Mutter massiv in das Gesicht und gegen den Oberkörper geschlagen und getreten zu haben. Hierdurch erlitt die Geschädigte insbesondere erhebliche Brustverletzungen, an denen sie in der Folgezeit verstarb. Nach dem Ergebnis eines forensisch-psychiatrischen Gutachtens soll der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung für die ihm angelastete Tat strafrechtlich nicht verantwortlich sein.

Der vom 11. September 2018 bis zum 30. November 2018 in Untersuchungshaft gewesene und seit diesem Tag in einem psychiatrischen Krankenhaus vorläufig untergebrachte Beschuldigte hat die ihm zur Last gelegte Tat eingeräumt.




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Rechtliche Hinweise:
Wegen Totschlags macht sich nach Paragraph 212 Strafgesetzbuch strafbar, wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein.

Gemäß Paragraph 20 Strafgesetzbuch handelt unter anderem ohne Schuld, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

Die Staatsanwaltschaft reicht eine Antragsschrift ein, wenn sie aufgrund der Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, dass zwar ein hinreichender Tatverdacht besteht, einer Verurteilung des Beschuldigten jedoch dessen Schuldunfähigkeit entgegensteht, die die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erforderlich macht.
(PM Oberstaatsanwalt)


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