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Nachricht vom 14.01.2019    

Neuigkeiten zum Halteverbot in der Steinebacher Straße

Zur Sicherstellung der Befahrbarkeit der Ortsdurchfahrt durch den Winterdienst in der „Steinebacher Straße“ (L 292) wurde bis zum 31. März, im Bereich der Hausnummern 14 bis 57, ein beidseitiges Halteverbot eingerichtet. In der vergangenen Woche hat dazu noch einmal ein Termin zwischen Vertretern des LBM und der Stadt Hachenburg stattgefunden. In diesem Termin wurde sich darauf verständigt, dass das Halteverbot zunächst nur einseitig in Fahrtrichtung von Steinebach kommend umgesetzt wird. Die Beschilderung dazu wird kurzfristig angebracht.

Symbolfoto

Hachenburg. Sollte, insbesondere im Falle eines starken Wintereinbruchs, doch eine temporäre beidseitige Anordnung erforderlich werden, wird sich der LBM mit der Stadt in Verbindung setzen, damit auch dann eine ordnungsgemäße Durchführung des Winterdienstes sichergestellt werden kann.

Für die Verkehrssicherheit von Eltern mit Kinderwagen oder beeinträchtigten Mitbürgern, die auf eine Gehhilfe oder einen Rollstuhl angewiesen sind, weist die Stadt einmal darauf hin, dass das Parken auf den Gehwegen nicht gestattet ist. Anwohner und Besucher werden gebeten, Fahrzeuge außerhalb des Halteverbots auf der Fahrbahn abzustellen. (PM)


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