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Nachricht vom 11.12.2018    

Verschiebung der Müllabfuhr wegen der Weihnachtsfeiertage 2018

Der Westerwaldkreis-Abfallwirtschafts-Betrieb weist auf die nachfolgende Verschiebung der Behälterabfuhr wegen der Weihnachtsfeiertage 2018 hin: Verschiebung 1. Weihnachtsfeiertag (25. Dezember) – vorzeitige Abfuhr, Verschiebung 2. Weihnachtsfeiertag (26. Dezember) – spätere Abfuhr und Verschiebung Neujahr 2019 (1. Januar) – spätere Abfuhr.

Symbolfoto: WAB Moschheim

Moschheim. Verschiebung 1. Weihnachtsfeiertag (25. Dezember) – vorzeitige Abfuhr
Wegen des 1. Weihnachtsfeiertages am Dienstag, dem 25. Dezember, erfolgt die Abfuhr der Restabfall- beziehungsweise Wertstoffgefäße oder die Einsammlung der gelben Säcke anstatt dienstags bereits montags (24. Dezember) und montags bereits am vorausgehenden Samstag (22. Dezember).

Die jeweilige Abfallart entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender 2018. Die behälterunabhängigen Abfuhrtermine für Sperrmüll und Grünabfall bleiben ohne Verschiebung bestehen.

Verschiebung 2. Weihnachtsfeiertag (26. Dezember) – spätere Abfuhr

Wegen des 2. Weihnachtsfeiertages am Mittwoch, dem 26. Dezember, erfolgt die Abfuhr der Restabfall- beziehungsweise Wertstoffgefäße oder die Einsammlung der gelben Säcke vom 26. bis 28. Dezember jeweils einen Tag später, anstatt mittwochs erst donnerstags, anstatt donnerstags erst freitags, anstatt freitags erst samstags (29. Dezember).




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Die jeweilige Abfallart entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender 2018. Die behälterunabhängigen Abfuhrtermine für Sperrmüll und Grünabfall bleiben ohne Verschiebung bestehen.


Verschiebung der Behälterabfuhr wegen Neujahr 2019

Verschiebung Neujahr 2019 (1. Januar) – spätere Abfuhr

Der Westerwaldkreis-Abfallwirtschafts-Betrieb weist darauf hin, dass wegen des Feiertages „Neujahr“ am Dienstag, dem 1. Januar die Entleerung der Restmüll- beziehungsweise Wertstoffgefäße oder die Einsammlung der gelben Säcke vom 1. Januar bis 4. Januar jeweils einen Tag später stattfindet, das heißt anstatt dienstags erst mittwochs, anstatt mittwochs erst donnerstags, anstatt donnerstágs erst freitags und anstatt freitags erst samstags (5. Januar).

Die jeweilige Abfallart ist dem Abfallkalender 2019 zu entnehmen. Die behälterunabhängigen Abfuhrtermine für Sperrmüll und Grünabfall bleiben ohne Verschiebung bestehen. (PM)


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