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Nachricht vom 04.12.2018    

Hürden aus dem Weg räumen

Schwerbehindert? Damit verbindet sich automatisch das Bild des Rollstuhlfahrers oder des Blinden mit Hund. Manch einem ist die Beeinträchtigung jedoch nicht anzusehen: Schwerbehindert ist zum Beispiel auch die junge Frau mit Diabetes oder der Autist in seiner Zahlenwelt. „Wir möchten vor allem deutlich machen: Ein Handicap ist kein Hindernis, die erforderliche Leistung am Arbeitsplatz zu erbringen“, sagt Elmar Wagner, Chef der Agentur für Arbeit Montabaur.

Symbolfoto

Montabaur. In Zeiten zunehmenden Fachkräftebedarfs lenkt er den Blick verstärkt auf dieses Potenzial – nicht nur während der bundesweiten Woche der Menschen mit Behinderung, die alljährlich Anfang Dezember im Kalender steht.

296 Schwerbehinderte waren Ende November im Agenturbezirk arbeitslos gemeldet; das sind 60 Personen (17 Prozent) weniger als vor einem Jahr. Somit konnten auch sie von der guten Entwicklung am Arbeitsmarkt profitieren. Gesplittet nach den beiden Landkreisen, die die Arbeitsagentur Montabaur betreut, sieht es so aus: Im Westerwaldkreis haben 191 beeinträchtigte Männer und Frauen keinen Job (40 weniger als im November 2017), im Rhein-Lahn-Kreis sind es 105 (20 weniger als im November 2017). An der Arbeitslosigkeit insgesamt hat diese Personengruppe einen Anteil von 6,2 Prozent.

Die meisten Arbeitslosen mit Handicaps haben gute Voraussetzungen für eine Integration ins Berufsleben. Denn sie können vorweisen, was heute fast unerlässlich ist: eine Qualifikation. 63 (WW: 63, RL: 61) Prozent besitzen eine schulische, betriebliche oder akademische Ausbildung; die Nicht-Behinderten, die keine Beschäftigung haben, kommen auf lediglich 46 (WW: 45, RL 47) Prozent.

Elmar Wagner betont: „Am passenden Arbeitsplatz sind behinderte Menschen genau so leistungsfähig wie nicht-behinderte. Handicaps können häufig organisatorisch oder durch moderne Technik ausgeglichen werden. Wenn dies gelingt, profitieren beide Seiten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer!“

Schwerbehinderte haben ein kaum erhöhtes Risiko, den Job zu verlieren. Wenn dies allerdings geschieht, bleiben sie deutlich länger arbeitslos als Personen ohne Beeinträchtigung. Auch bei der Altersstruktur gibt es deutliche Unterschiede. Unter den Arbeitslosen mit Handicap sind 63 Prozent über 50 Jahre alt (WW: 62, RL: 66), unter denen übrigen sind es 35 Prozent (WW: 34, RL: 37). Das erklärt sich auch dadurch, dass die Wahrscheinlichkeit, chronisch krank zu werden oder nur noch eingeschränkt arbeitsfähig zu sein, im Laufe des Lebens steigt.

Um die Beschäftigungschancen zu erhöhen, sind Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen gesetzlich verpflichtet, mindestens 5 Prozent dieser Stellen mit Behinderten zu besetzen . Die neueste Statistik nach dem so genannten Anzeigeverfahren datiert wegen der Meldefristen aus dem März 2016. Demnach gab es im Agenturbezirk Montabaur 601 Betriebe, die die „Fünf-Prozent-Klausel“ erfüllen mussten – 420 im Westerwald- und 181 im Rhein-Lahn-Kreis. Von insgesamt 2.750 Pflichtarbeitsplätzen (WW: 1.945, RL: 805) blieben glatte 1.000 unbesetzt (WW: 778, RL: 222). Der Sollwert wurde deutlich unterschritten. Insgesamt lag die Beschäftigungsquote Schwerbehinderter bei 3,2 Prozent; im Westerwaldkreis waren es 3 Prozent, im Rhein-Lahn-Kreis 3,9 Prozent.



„Einen Job zu haben, ist für jeden wichtig“, sagt Elmar Wagner. „Denn das bedeutet nicht nur, den eigenen Lebensunterhalt zu verdienen und für sich selbst sorgen zu können. Der Beruf ermöglicht auch die Teilnahme am Leben und bewahrt nicht selten vor Isolation. Eine ,bunte´ Belegschaft, die die Vielfalt der Gesellschaft spiegelt, ist eine Bereicherung für uns alle. Wenn dies alltäglich und normal ist, verschwinden Vorurteile und Berührungsängste von selbst.“

Der gemeinsame Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur und der
Jobcenter Westerwald und Rhein-Lahn wirbt bei den Betrieben für die Einstellung schwerbehinderter Menschen, die auf Stellensuche sind und informiert über Gesetze, Regelungen und Fördermöglichkeiten. Interessierte Unternehmen wählen die kostenlose Servicenummer 0800 4 5555 20.

(Schwer)Behinderung: Infos auf einen Blick

Behindert ist ein Mensch im Sinne des Gesetzes, wenn seine körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert ist – wenn er dadurch Hilfen z.B. für die Teilhabe am Arbeitsleben, benötigt.

Schwerbehindert ist ein Mensch nach dem Sozialgesetzbuch IX, wenn vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung 50 oder mehr festgestellt wird. Wichtig: Der Behinderungsgrad alleine sagt nichts über die berufliche Leistungsfähigkeit eines Menschen aus.

Gleichgestellt mit schwerbehinderten Menschen werden Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30 aber unter 50 von der zuständigen Agentur für Arbeit, wenn die Aufnahme oder der Erhalt des Arbeitsplatzes behinderungsbedingt gefährdet ist.

Beschäftigungspflicht
Arbeitgeber mit monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen im Jahresdurchschnitt sind gesetzlich verpflichtet, mindestens 5 Prozent Ihrer Arbeitsplätze durch Menschen mit Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellten Menschen zu besetzen. In der Regel wird die Beschäftigung eines Menschen mit einer Schwerbehinderung auf einen Pflichtplatz angerechnet. Eine Mehrfachanrechnung ist auf Antrag möglich, wenn die Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt behinderungsbedingt besonders schwierig ist oder wenn Betriebe behinderte Jugendliche ausbilden.

Ausgleichsabgabe
Arbeitgeber, die ihre Beschäftigungspflicht nicht erfüllen, müssen monatlich eine Ausgleichsabgabe entrichten. Diese wird von den Integrationsämtern erhoben und verwendet, um die Beschäftigungschancen und –bedingungen von Menschen mit Schwerbehinderung zu verbessern. Sie soll einen Ausgleich unter den Arbeitgebern herbeiführen. (PM)


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