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Nachricht vom 24.10.2018    

Martinsfeuer: Was drauf darf und was nicht

INFORMATION | Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises weist angesichts der bevorstehenden Martinsfeuer darauf hin, dass für diese nur die Verwendung von Astschnitt, naturbelassenem Holz trockenes Stroh erlaubt ist. Sie dürfen nicht als billige Abfallentsorgungsmöglichkeit für brennbare Abfälle verstanden werden. Belange des Tier- und Umweltschutzes sind zu berücksichtigen.

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises weist angesichts der bevorstehenden Martinsfeuer darauf hin, dass für diese nur die Verwendung von Astschnitt, naturbelassenem Holz trockenes Stroh erlaubt ist. (Foto: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises)

Montabaur/Kreisgebiet. Im Rahmen des Brauchtums des Martinsfeuers wird rund um den 11. November in vielen Orten wieder Holz gesammelt und aufgeschichtet. In diesem Zusammenhang bittet die Umweltabteilung der Kreisverwaltung in Montabaur darum, dass der Gedanke des Umwelt- und Tierschutzes entsprechende Beachtung findet. Als geeignete Brennstoffe gelten lediglich Astschnitt, naturbelassenes Holz und Stroh. Papier und Pappe sind nur zugelassen, um das Martinsfeuer zu entzünden. Beschichtetes oder getränktes Holz darf keine Verwendung finden. Auch Öl, Dieselkraftstoff oder Altreifen als „Starthilfe“ sind verboten. Sofern diese dennoch für eine Verwendung vorgesehen sind, hat der Verantwortliche diese auszusortieren und eine fachgerechte Entsorgung vorzunehmen.

Zuwiderhandlungen werden durch die Einleitung eines Bußgeldverfahrens entsprechend verfolgt. Besondere Sorgfalt sollte bei der Auswahl der Feuerstelle walten. Abstände zum Wald sollten etwa 100 Meter betragen, zu Gebäuden und Straßen etwa 50 Meter. Private Martinsfeuer, insbesondere auf Gewerbegrundstücken, werden nicht genehmigt. Auch die Belange des Tierschutzes sollten besondere Berücksichtigung finden. In den aufgeschichteten Holz- und Reisighaufen können sich Kleintiere aufhalten, welche verbrennen oder ersticken. Aus den vorgenannten Gründen wird daher empfohlen, das Holz zunächst zu sammeln, und den Stapel so spät wie möglich vor dem Verbrennen aufzuschichten oder gegebenenfalls zeitnah vor dem Entzünden umzusetzen. Aus den vorgenannten Gründen wird daher empfohlen, das Holz zunächst zu sammeln und den Stapel so spät wie möglich vor dem Verbrennen aufzuschichten oder gegebenenfalls zeitnah vor dem Entzünden umzusetzen.



Für weitere Informationen stehen Olaf Glasner (02602 124-370) und Marco Metternich (02602 124-568) vom Umweltreferat der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises zur Verfügung. (PM)



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