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Nachricht vom 15.10.2018    

Autohof Heiligenroth: Umweltverbände klagen gegen Rodungsgenehmigung

Die bundesweit anerkannte Naturschutzinitiative wird mit Unterstützung der Pollichia e.V. gegen die Rodungsgenehmigung für das Areal des geplanten Autohofes in Heiligenroth umgehend Klage einreichen. Darüber informiert der Verband in einer Pressemitteilung. Die VErbände beziehen sich auf ein Urteil zum Rodungsstopp am Hambacher Forst. Die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken wurde durch die beiden Verbände aufgefordert, das zuständige Forstamt anzuweisen, weder einer Waldumwandlung zuzustimmen noch eine Rodungsgenehmigung zu erteilen.

Heiligenroth. Im Nordwesten von Heiligenroth im Westerwaldkreis soll ein neuer Autohof entstehen. Das Plangebiet umfasst ein mehr als fünf Hektar großes Waldgebiet östlich der Bundesstraße B 255, das gerodet werden soll. Das Gebiet zeichnet sich nach Angaben der Naturschutzinitiative e.V. (NI) durch einen hohen Strukturreichtum aus und ist in weiten Teilen ein hochwertiges Biotop. Menschen nutzen die angrenzende Region für Spaziergänge und zur Erholung, für die Tiere ist diese Waldinsel in einer vom Menschen überformten Gegend ein wichtiger Rückzugsort und Biotoptrittstein, der für die Biotopvernetzung unerlässlich ist.

Die bundesweit anerkannte Naturschutzinitiative wird mit Unterstützung der Pollichia e.V. gegen die Rodungsgenehmigung umgehend Klage einreichen, sollte diese aufgrund des Antrages des privaten Investors durch das Forstamt Neuhäusel erteilt werden. Soweit der NI bekannt, hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen im Beschluss zum Rodungsstopp im Hambacher Forst sinngemäß entschieden, dass die gerichtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit der Abarbeitung naturschutzfachlicher Belange im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens in einem Waldgebiet sinnvollerweise nur erfolgen kann, wenn dieser Wald nicht vorab bereits gefällt worden ist und damit unumkehrbare Fakten geschaffen worden sind. Deswegen, so die NI in einer Pressemitteilung, habe der Senat die Anordnung der aufschiebenden Wirkung im Hambacher Forst angeordnet. Da bei dem geplanten Autohof in Heiligenroth im Westerwaldkreis die gleiche Sachlage vorliegt, wurde ein Fachanwaltsbüro mit der Klage gegen die Rodungsgenehmigung beauftragt. Das zuständige Forstamt in Neuhäusel wurde aufgefordert, keine vollendeten Tatsachen zu schaffen.

Die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken wurde durch die beiden Verbände aufgefordert, das zuständige Forstamt anzuweisen, weder einer Waldumwandlung zuzustimmen noch eine Rodungsgenehmigung zu erteilen: „Daher sehen wir Sie in der Verantwortung, Position für diesen Wald und dessen wichtigen Funktionen für den Schutz des Klimas und der Biologischen Vielfalt sowie für die betroffenen Lebensräume zu beziehen, die hier zerstört werden sollen“, heißt es in einem Schreiben der Verbände an Umweltministerin Ulrike Höfken.

„Wer sich zurecht für den Erhalt des Hambacher Forstes und den Klimaschutz einsetzt, muss auch in Heiligenroth Flagge zeigen. Auch dieser Wald ist für den Klimaschutz vor Ort von Bedeutung und muss daher erhalten bleiben. Es muss endlich Schluss sein mit der fortlaufenden Versiegelung mit neuen Bau- Gewerbe- und Industriegebieten im Westerwald und anderswo“, erklärten Harry Neumann, Landesvorsitzender der NI und Jürgen Ott, Präsident der Pollichia. (PM)



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