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Nachricht vom 03.08.2018    

Felder- und Weinbergsfahrten: Bauern- und Winzerverband für Übergangsregelung

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) fordert eine Übergangsregelung für die Ende Juli vom Mainzer Wirtschaftsministerium ausgesprochene Verschärfung für die Nutzung landwirtschaftlicher Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen bei Brauchtumsveranstaltungen bzw. Felder- und Weinbergsfahrten. Für viele Landwirte und Winzer seien Felder- und Weinbergsfahrten wichtige wirtschaftliche Bausteine ihrer Betriebe, heißt es.

Michael Horper, Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, fordert Übergangsregeln für Felder- und Weinbergsfahrten. (Foto: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau)

Koblenz/Region. Ende Juli 2018 hat das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) die bis dahin geltenden Regelungen zur Nutzung landwirtschaftlicher Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen bei Brauchtumsveranstaltungen bzw. Felder- und Weinbergsfahrten deutlich verschärft. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) hatte sich bereits im Vorfeld gegen diese Neuregelung ausgesprochen. Nunmehr fordert der BWV vom MWVLW die Regelungen, die ab sofort gelten sollen, einstweilen auszusetzen. Für viele Landwirte und Winzer sind Felder- und Weinbergsfahrten wichtige wirtschaftliche Bausteine ihrer Betriebe. Viele Landwirte haben auch entsprechende Investitionen getätigt und beispielsweise Fahrzeuge angeschafft, die durch den neuen Erlass teilweise entwertet werden. So soll es beispielweise in Zukunft nur noch möglich sein, maximal 16 Personen auf einem Anhänger zu transportieren. Zudem müssen Fahrtenbücher geführt und die Streckenführung bei den Kommunen angezeigt werden.



Der BWV hält es für sehr problematisch, wenn die Regelung des neuen Erlasses sofort angewendet und auch entsprechende Sanktionen bei Verstößen ausgesprochen werden. Viele Winzer sind von den Neuregelungen überrascht und müssen ihre betrieblichen Abläufe erst einmal darauf einstellen. „Daher“, so der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Michael Horper, „muss es dringend eine Übergangszeit geben, um die Bauern und Winzer, die während der laufenden Saison kaum Möglichkeiten haben, die neuen Vorgaben sachgerecht umzusetzen, nicht in die Illegalität zu treiben.“ (PM)


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