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Nachricht vom 02.07.2018    

Energietipp: Vorsicht beim Lüften kühler Räume im Sommer

Es klingt erst mal einleuchtend, einen feuchten Keller im Sommer durch warme Luft zu trocknen. Leider gelingt das nicht in jedem Fall und kann sogar zum gegenteiligen Effekt führen.

Region. Warme Luft kann viel Wasserdampf aufnehmen. Im Keller kühlt die Luft ab und die relative Luftfeuchtigkeit erhöht sich, da kalte Luft weniger Wasserdampf aufnehmen kann. An den kalten Wänden im Keller oder der Souterrainwohnung kann es dann sogar zu Bildung von Kondenswasser kommen, wie bei einer kalten Flasche die aus dem Kühlschrank genommen wird. Aber auch ohne Tropfenbildung an den kühlen Wänden, kann es zum Wachstum von Schimmelpilzen kommen, wenn die Luftfeuchte für längere Zeit bei 80 Prozent oder darüber liegt.

Das Lüften kalter Räume sollte in der warmen Jahreszeit besser in den kühleren Abend-, Nacht- oder Morgenstunden erfolgen. Am besten mit komplett geöffnetem Fenster.

Da die Luft in der warmen Jahreszeit bereits eine hohe relative Luft-feuchtigkeit hat, kann sie kaum noch Feuchtigkeit aufnehmen. Der maximale Sättigungswert ist schnell erreicht. Im Winter hingegen ist die Luft draußen trockener als innen. Beim Lüften im Winter wird warme, feuchte Luft aus dem Innenraum durch trockene Außenluft ausge-tauscht. Die Frischluft erwärmt sich und nimmt die Feuchtigkeit der Wohnung oder des Kellerraums auf, bis sie wieder ausgetauscht wird. Über einen längeren Zeitraum wird der Raum so trockener.

Nicht immer können die erforderlichen Lüftungszeiten im Alltag einge-halten werden. Daher kann es in einigen Fällen praktischer sein, eine feuchtegeregelte Lüftungsanlage einzubauen, die dann lüftet, wenn die absolute Feuchte der Außenluft niedriger ist als die Feuchte der Raumluft.




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• In Hachenburg am Donnerstag, 12. Juli, von 10 bis 18.15 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Gartenstraße 11, Voranmeldung unter 02662/801-102.
• In Rennerod am Donnerstag, 19. Juli, von 16.15 bis 19.15 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 55. Voran-meldung unter 02664/506 744.
• In Westerburg am Donnerstag, 12. Juli, von 16 bis 18.15 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 217, Neumarkt 1, Voranmeldung unter 02663/2910.


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