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Nachricht vom 19.06.2018    

Nichts ist für die Ewigkeit: Vertragslaufzeit bei Stromverträgen

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz informiert über Vertragslaufzeiten bei Strom- oder Erdgasversorgern. Auf der sicheren Seite ist man demnach, wenn man sich nur sehr kurze Zeit bindet, beispielsweise lediglich einen Monat. Der Vertrag endet dann natürlich nicht nach nur einem Monat, sondern verlängert sich automatisch um einen Zeitraum, den man ebenfalls vertraglich wählen kann. Konkrete Informationen gibt es bei Beratungen der Verbraucherzentrale.

Region. Wie lange sollte man sich eigentlich an einen neuen Strom- oder Erdgasversorger vertraglich binden? Eine Frage, die sich Verbraucherinnen und Verbraucher bei einem Anbieterwechsel häufig stellen. „Gerade bei Strom kann sich ein regelmäßiger Wechsel durchaus lohnen“, sagt Fabian Fehrenbach, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Kurze Laufzeit, guter Service?
„Auf der sicheren Seite ist man, wenn man sich nur sehr kurze Zeit bindet, beispielsweise lediglich einen Monat. Der Vertrag endet dann natürlich nicht nach nur einem Monat, sondern verlängert sich automatisch um einen Zeitraum, den man ebenfalls vertraglich wählen kann, immer wieder aufs Neue“, so Fehrenbach. Auch bei der Wahl der automatischen Vertragsverlängerung ist man mit einem Monat, oder besser nur zwei Wochen, gut bedient. „Der entscheidende Vorteil bei derartigen Vertragsmodellen ist die volle Flexibilität“, erläutert Fehrenbach. „Läuft und verlängert sich der Vertrag nur kurz, kann ich jederzeit ohne größere Diskussion und Begründung den Vertrag ordentlich kündigen und den Anbieter wieder wechseln.“ Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist ein Stromversorger bei diesen Modellen eher motiviert, den Kunden faire Preise und guten Service zu bieten.




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Viel Bewegung im Energiemarkt
Wählt man Verträge mit einem Jahr Erstlaufzeit, so sollte man darauf achten, dass sich der Vertrag danach nicht um ein weiteres Jahr, sondern nur um einen Monat verlängert. Eine Erstlaufzeit mit 24 Monaten sollte man generell meiden. Der Energiemarkt ist zu sehr in Bewegung, um Preise auf diese lange Zeit gut beurteilen zu können.

Persönliche Beratung
Ein persönliches Beratungsangebot für den Wechsel des Strom- und Gasversorgers gibt es in der Beratungsstelle Betzdorf der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung für 5 Euro. Rechtliche Fragen rund um das Thema Energieversorgung beantwortet der Energierechtsberater der Verbraucherzentrale persönlich in Koblenz. Die Beratung findet alle 14 Tage mittwochs in der Beratungsstelle Koblenz (Entenpfuhl 37) statt und kostet 18 Euro. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich (Tel. 0261-12727, E-Mail: energierecht@vz-rlp.de). Ein Einstieg in die Rechtslage kann am Servicetelefon Energierecht unter 01805-60756025 telefonisch vermittelt werden. Das Telefonat kostet 14 Cent pro Minute dem deutschen Festnetz der Telekom und bis zu 42 Cent pro Minute aus Mobilfunknetzen. (PM)


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