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Nachricht vom 12.06.2018    

Bienen, Hummeln und Hornissen sind besonders geschützt

Alle heimischen Arten der Bienen, einige Wespenarten, Hummeln und Hornissen unterliegen nach dem Bundesnaturschutzgesetz den besonders geschützten Tierarten. Dies hat zur Folge, dass es verboten ist, diese Tiere zu fangen, zu verletzen, zu töten, die Nist-, Wohn-, oder Zufluchtsstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Darauf weist die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hin.

Bienen, Hummeln und Hornissen sind besonders geschützt. (Foto: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises)

Montabaur. In diesem Jahr ruft das schöne Wetter schon sehr früh Bienen, Hummeln, Hornissen und Wespen auf den Plan. Nun erreichen die Untere Naturschutzbehörde des Westerwaldkreises Anrufe aus der Bevölkerung mit der Bitte, störende Nester von Wespen, Bienen, Hummeln und Hornissen entfernen zu dürfen. Alle heimischen Arten der Bienen, einige Wespenarten, Hummeln und Hornissen unterliegen nach dem Bundesnaturschutzgesetz den besonders geschützten Tierarten. Dies hat zur Folge, dass es verboten ist, diese Tiere zu fangen, zu verletzen, zu töten, die Nist-, Wohn-, oder Zufluchtsstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

Wespen und Hornissen benötigen zur Aufzucht ihrer Brut Futter in Form von erbeuteten Insekten. Im Naturhaushalt nehmen sie daher eine wichtige Rolle ein. Sollte sich dennoch die Notwendigkeit ergeben, Nester dieser Tierarten entfernen zu müssen – beispielsweise ein Hornissennest im Rollladenkasten des Kinderzimmers –, bedarf es hierzu einer besonderen Genehmigung (Befreiung) von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord. Ansprechpartnerin dort ist Jutta Ott, sie ist unter der Telefonnummer 0261 120-2207 oder per E-Mail: Jutta.ott@sgdnord.rlp.de erreichbar. Die Entfernung von Wespennestern sollte immer durch Fachleute durchgeführt werden. Adressen hierzu können bei der Naturschutzbehörde im Kreishaus bei Frank Buchstäber, Tel.: 02602 124-296, E-Mail: frank.buchstaeber@westerwaldkreis.de, sowie Franz Kemper, Tel.: 02602 124-273, E-Mail: franz.kemper@westerwaldkreis.de erfragt werden. (PM)


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