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Nachricht vom 05.06.2018    

Datenschutzgrundverordnung: Was Vereine wissen müssen

Die SPD im Westerburger Land lädt ein zu einer Informationsveranstaltung rund um die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union und ihre Auswirkungen auf die Arbeit von Vereinen und Verbänden. Am Donnerstag, den 14. Juni, wird Dr. Werner Wengenroth ab 19.30 Uhr im Restaurant La Grappa in Westerburg (Bahnhofstraße 44) anhand von Beispielen über die Neuerungen informieren. Dr. Wengenroth ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Westerburg.

Am Donnerstag, den 14. Juni, wird Dr. Werner Wengenroth ab 19.30 Uhr im Restaurant La Grappa in Westerburg über die Datenschutzgrundverordnung informieren. (Foto: Rechstanwälte Dr. Wengenroth, Schließer, Strieder)

Westerburg. Zum 25. Mai traten neue EU-Regeln zum Umgang mit Daten in Kraft. Auch Vereine und Verbände müssen die neuen Vorgaben beachten – manche sind derzeit sehr verunsichert. Aus diesem Grund lädt die SPD Westerburger Land zu einer Info-Veranstaltung über die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein. Am Donnerstag, den 14. Juni, wird Dr. Werner Wengenroth ab 19.30 Uhr im Restaurant La Grappa in Westerburg (Bahnhofstraße 44) anhand von Beispielen über die Neuerungen informieren. Dr. Wengenroth ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Westerburg, zudem Vorsitzender des Haus- und Grundeigentümervereins Oberwesterwald e.V.

„In den vergangenen Tagen bin ich von vielen Vereins- und Verbandsvertretern zur EU-Datenschutzgrundversorgung angesprochen worden“, sagt SPD-Vorsitzender Harald Ulrich. „Nun kommt es darauf an, den Betroffenen Hilfestellungen an die Hand zu geben. Die Vereine im Bereich von Kultur, Brauchtum und Sport leisten einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft und den Zusammenhalt in unserer Region. Es liegt mir am Herzen, dass Unsicherheiten mit Blick auf den Datenschutz beseitigt werden und die Vereine ihre Arbeit ungestört weiter machen können.“

Die EU-Datenschutzgrundverordnung hat zum Ziel, EU-weit einheitliche Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen festzusetzen. Behörden, Vereine und Verbände müssen daher zum Teil neue Auflagen, Dokumentations- und Informationspflichten zur Nutzung von Daten befolgen. Denn in den meisten Vereinen werden persönliche Daten erhoben, genutzt und weitergegeben. So ist etwa in Satzungen festgelegt, dass Mitglieder- und Kontodaten zur Mitgliederverwaltung erhoben und gespeichert werden. Daten von Wettkampfteilnehmern werden auch an übergeordnete Verbände oder die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit eines Vereins weitergegeben. Mit Inkrafttreten der EU-Grundverordnung müssen die Vereine nun neue Auflagen befolgen. So sind etwa die vereinseigenen Internet-Seiten auf datenschutzrelevante Einträge zu prüfen. Bei Verstößen können künftig deutlich höhere Bußgelder verhängt werden.



Die SPD Westerburger Land betont: „Ein umfassender Datenschutz ist in diesen Zeiten immens wichtig. Auch Vereine sollten daher seit jeher gewissenhaft und sensibel mit den erhobenen Daten der Mitglieder umgehen. Aus unserer Sicht ist die Datenschutzgrundversorgung daher grundsätzlich zu begrüßen. Nun muss es darum gehen, die Verbände und Vereine zu unterstützen. Denn klar ist auch: Das Vereinsleben sollte unter den neuen Regeln nicht leiden.“ Aufgrund der begrenzten Platzkapazitäten wird für den 14. Juni um Anmeldung gebeten (Kontakt per E-Mail: SPD.WesterburgerLand@t-online.de). (PM)


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