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Nachricht vom 03.05.2018    

Verbandsgemeinde Hachenburg weist CDU-Kritik zurück

Nach der Kritik der Hachenburger CDU an der aus ihrer Sicht mangelnden Umsetzung von Ratsbeschlüssen durch die Verbandsgemeindeverwaltung stellt diese in einer ausführlichen Stellunahme ihre Sicht der Dinge vor. Bauamtsleiter Björn Oettgen weist die Kritik in weiten Teilen zurück und verweist auf eine differenzierte Sicht der Thematik. Er unterstreicht unter anderem, dass „keine Bauvorhaben entgegen dem planerischen Willen der Stadt errichtet wurden.“

Hachenburg. Die CDU in Hachenburg hatte der Verbandsgemeindeverwaltung vorgeworfen, Entscheidungen des Stadtrates nicht umzusetzen. Viele Bebauungspläne in der Stadt und im gesamten Gebiet der Verbandsgemeinde Hachenburg seien ungültig, weil diese durch die Verbandsgemeindeverwaltung nicht korrekt in geltendes Recht umgesetzt worden seien, hieß es in einer Pressemitteilung der Hachenburger Union.

Dazu nimmt die Verbandsgemeindeverwaltung und namentlich Björn Oettgen als Leiter der Bauabteilung ausführlich Stellung. Sie spricht in einem mehrseitigen Schreiben an die Redaktion von einer „einseitigen Sichtweise der CDU-Stadtratsfraktion und des CDU-Ortsverbandes Hachenburg“ und weist die Kritik in weiten Teilen zurück. Sehr detailreicherläutert sie ihre Sicht auf die Vorwürfe der CDU, da die Thematik einer differenzierten Betrachtung bedürfe.

Richtig sei, so die Verwaltung, dass verschiedene ältere Bebauungspläne im Bereich der Verbandsgemeinde Hachenburg durch die seinerzeit amtierenden Stadt-/Ortsbürgermeister nicht druch eigenhändige Unterschrift auf dem Originalplan ausgefertigt wurden. Diese Problematik sei „leider öfter auch anderswo anzutreffen“.

Weiter heißt es: „Die Nichtausfertigung von Bebauungsplänen in der Verbandsgemeinde bezieht sich auf einen Zeitraum, der in der Vergangenheit liegt. Es handelt sich hier überwiegend um Bebauungspläne aus den 1970er und 1980er Jahren, in Einzelfällen auch aus den Anfängen der 1990er Jahre. Die Bebauungspläne der jüngeren Vergangenheit sind ausnahmslos ausgefertigt. Selbst der Sprecher der CDU-Stadtratsfraktion betonte in der letzten Sitzung des Stadtrates, dass die heute handelnden Personen ausdrücklich von einem Fehlverhalten ausgenommen sind.

In den o.g. Jahren wurden oftmals Bebauungsplanverfahren bis kurz vor die Rechtskraft des jeweiligen Planes durchgeführt, lediglich die Unterschrift durch den Stadt- bzw. jeweiligen Ortsbürgermeister wurde aus heute nicht mehr nachvollziehbaren Gründen nicht geleistet. Teilweise war auch die Ausfertigung in Verbindung mit der öffentlichen Bekanntmachung nach einer früher generell erforderlichen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde fehlerhaft. Rechtsprechung Ende der 1980er Jahre schaffte hier Klarheit. Es handelt sich bei einer Nichtausfertigung bzw. fehlerhaften Ausfertigung zwar um einen Formfehler, der jedoch im Regelfall durch eine einfache Neuausfertigung und Bekanntmachung des Bebauungsplanes geheilt werden kann.

Unabhängig davon, ob ein Bebauungsplan rechtsgültig ist oder nicht, hat der jeweilige planerische Wille der Kommune in der Vergangenheit stets Beachtung gefunden. Von daher ist der Vorwurf, dass aufgrund von formalen Fehlern bei der Ausfertigung von Bebauungsplänen Beschlüsse der kommunalen Gremien durch die Verwaltung letztlich nicht ausgeführt wurden, nicht zutreffend. Ergangene Beschlüsse des Stadtrates bzw. der Ortsgemeinderäte wurden und werden selbstverständlich umgesetzt.

Dass die Mängel letztlich festgestellt wurden, lag an einer aktuellen Änderung des Baugesetzbuches, wonach die Kommunen zukünftig verpflichtet sind, wirksame Bebauungspläne mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung auch in das Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen. Dies haben wir zum Anlass genommen, damit zu beginnen, alle über 300 Bebauungspläne in der Verbandsgemeinde zu überprüfen, so auch die Pläne der Stadt Hachenburg. Selbstverständlich hat die Verwaltung Stadtbürgermeister Leukel bereits vor einiger Zeit davon in Kenntnis gesetzt, dass auch Bebauungspläne der Stadt Hachenburg ggf. nicht wirksam sein könnten.



Im Zuge dieser Überprüfungen und aufgrund eines Bauvorhabens aus dem Jahre 2017, welches ohne die erforderliche Baugenehmigung im historischen Stadtkern errichtet wurde, fiel auf, dass speziell bei den im Zeitungsbericht genannten Teilbebauungsplänen im Innenstadtbereich die Aktenlage nicht dem vor über 25 Jahren auf den Plänen dokumentierten und aufgebrachten Nachweis einer Rechtskraft entsprach und die Pläne dem entgegenstehend keine formale Rechtswirksamkeit erlangt haben. Einzelne Teilbebauungspläne für den historischen Stadtkernbereich haben auch keine Rechtskraft erlangt, weil das Verfahren seitens des damaligen Stadtrates nicht bis zum Ende durchgeführt wurde und kein abschließender Satzungsbeschluss erfolgte. Insofern liegt hier kein Fehlverhalten der Verwaltung vor.“

Zudem stellt die Verwaltung fest, dass „die Ausführung, dass der Stadtrat auf Anraten von Stadtbürgermeister Leukel eine ‘Notbremse’ für den Innenstadtbereich gezogen habe, unvollständig. Durch die Feststellung der fehlerbehafteten Teilbebauungspläne im historischen Stadtkern kam die Anregung, einen komplett neuen Bebauungsplan für den gesamten Stadtkernbereich verbunden mit einer entsprechenden Veränderungssperre aufzustellen aus unserem Hause. Wie immer wurde der Verwaltungsvorschlag dem Stadtbürgermeister und den Gremien erläutert und anschließend vom Stadtrat beschlossen.

In diesem Zusammenhang sind auch die Ausführungen der CDU-Fraktion dahingehend nicht korrekt, dass bei allen nicht rechtskräftigen Bebauungsplänen eine Veränderungssperre erlassen werden muss, um von Hachenburg ‘größeren Schaden in der Bauplanung’ abzuwenden. Wie oben bereits erwähnt, können die Bebauungspläne in der Regel nachträglich rückwirkend ausgefertigt werden.“

Der Erlass einer Veränderungssperre mache lediglich für den sensiblen Bereich des historischen Stadtkerns Sinn, „da der Stadtrat die Neuaufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes, abweichend von dem bisherigen Plangebiet der Teilbebauungspläne, beschlossen hat. Das Plangebiet des neuen Bebauungsplanes ‘Stadtkern’ wurde dem Geltungsbereich des neuen Sanierungsprogramms ‘Stadtkern Hachenburg II’ angepasst, in welches die Stadt vor rund einem Jahr aufgenommen wurde. Zur Sicherung dieser Planung und zur Bewahrung der baugeschichtlichen Bedeutung des charakteristischen Stadt- und Straßenbildes wurde die Veränderungssperre – auf Vorschlag der Verwaltung – beschlossen.“ Bereits seit 1988 bestehe zudem für den historischen Innenstadtbereich eine Gestaltungssatzung mit der Folge, dass diverse Bauvorhaben ohnehin der Zustimmung der Stadt bedürfen.

„Somit bleibt festzuhalten“, schließt die Stellungnahme der Verwaltung, „dass auch im Stadtkernbereich keine Bauvorhaben entgegen dem planerischen Willen der Stadt errichtet wurden. Dem objektiven Betrachter, der sich mit Rechtsfragen nicht so genau auskennt, wird dies durch ein schlüssiges Gesamtbild der historischen Innenstadt bestätigt. Dass in dem Zusammenhang die CDU-Stadtratsfraktion der Meinung ist, eine Rückübertragung der Unteren Bauaufsichtsbehörde auf den Kreis anscheinend richtig gewesen ist, ändert zum Einen nichts an der Rechtslage und zum Anderen bedauerte vor wenigen Wochen selbst Stadtbürgermeister Leukel im zuständigen Ausschuss in öffentlicher Sitzung ausdrücklich die Rückübertragung auf die Kreisverwaltung, da zukünftig die jeweiligen Antragsteller/innen weitere Wege in Kauf nehmen müssen und eine bewährte Bürgerfreundlichkeit gepaart mit einer hohen Fachkompetenz vor Ort nicht mehr in gewohntem Maße erfolgen kann.“


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