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Nachricht vom 03.05.2018    

Gesetzliche Betreuung: Gerichtliche Anforderungen erfüllen

Zu den Aufgaben und Pflichten eines Betreuers gehören jährliche Berichte, Rechnungslegungen und wiederkehrende Anträge. Einmal im Jahr muss der Betreuer über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Betreuten berichten. Darüber und über viele andere Aspekte informiert die Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsbehörde und der Betreuungsvereine des Westerwaldkreises am nächste Dienstag, 8. Mai, in Westerburg.

Montabaur/Westerburg. Die Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsbehörde und der Betreuungsvereine des Westerwaldkreises informiert in einer weiteren Veranstaltung am Dienstag, 8. Mai um 18 Uhr in der Geschäftsstelle des Diakonischen Werks/ Betreuungsverein der Diakonie im Westerwald e.V. in Westerburg (Hergenrother Str. 2a) über die sichere und sachgerechte Erstellung von Berichten, Abrechnungen und Anträgen im Rahmen der Ausführung einer gesetzlichen Betreuung. Die Kreisverwaltung weist darauf in einer Pressemitteilung hin.

Aufgaben und Pflichten eines Betreuers
Zu den Aufgaben und Pflichten eines Betreuers gehören jährliche Berichte, Rechnungslegungen und wiederkehrende Anträge. Einmal im Jahr muss der Betreuer über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Betreuten berichten. Umfasst der Aufgabenkreis die Vermögenssorge muss er zusätzlich zum Bericht jährlich über das verwaltete Vermögen Rechnung legen, soweit das Betreuungsgericht nichts anderes anordnet. Anträge zur Sicherung der Lebensgrundlage sind ebenso Kernaufgaben eines gesetzlichen Betreuers.



Anliegen der Veranstaltung ist, alle ehrenamtliche Betreuer, die sich für dieses anspruchsvolle Ehrenamt zur Verfügung gestellt haben, bei den erforderlichen Tätigkeiten mit Informationen und Hilfestellungen zu begleiten. Die Bewältigung der vielfältigen Formulare kann an praktischen Beispielen geübt werden.

Praxisbeispiele und Berichtsvorlagen
Die Mitarbeiter vom Betreuungsverein der Diakonie Westerburg, Uwe Sauer, und vom Lotsendienst Betreuungen e.V. Höhn, Nadine Kröller und Annette Schmidt-Betz, werden mit Praxisbeispielen und anhand von klassischen Berichtsvorlagen einen Überblick über die Erstellung der geforderten Berichte und Anträge geben.

Für weitere Informationen steht Oliver Holzenthal, Betreuungsbehörde des Westerwaldkreises in Montabaur (Tel.: 02602-124346) gerne zur Verfügung.
Anmeldungen bei einem der durchführenden Betreuungsvereine (Tel.: 02663-943044 oder 0266120191). Die Teilnahme ist kostenfrei. (PM)


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