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Nachricht vom 02.05.2018    

Unsicherer Kleinbus wurde aus dem Verkehr gezogen

Da kam einiges zusammen für Fahrer, Betreiber und Insassen eines Kleinbusses aus dem südosteuropäischen Raum, der auf dem Autobahnrastplatz Montabaur kontrolliert wurde: Die vorgeschriebenen Ruhezeiten nicht eingehalten, ein Verstoß gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften, dazu war der Wagen nicht mehr verkehrssicher und wurde an Ort und Stelle außer Betrieb gesetzt. Fahrer und Busunternehmen mussten Sicherheitsleistungen hinterlegen.

Eine eingehende Prüfung des im Kleinbus mitgeführten Gepäcks führte zudem zum Auffinden von insgesamt rund 60 Kilogramm frischem Schweinefleisch, frischem Geflügelfleisch und Frischfisch, das für den Eigenbedarf bestimmt sein sollte. (Foto: Verkehrsdirektion Koblenz)

Montabaur. Bereits am vergangenen Freitag, dem 27. April, kontrollierte die Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrsdirektion Koblenz auf der Bundesautobahn A 3, Rastplatz Montabaur, im Laufe des späten Vormittags einen mit mehreren Fahrgästen besetzten Kleinbus. Dabei wurde laut Pressemitteilung der Verkehrsdirektion festgestellt, dass das aus dem südosteuropäischen Raum stammende Unternehmen mit dem Kleinbus einen nicht genehmigten grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr durchführte. Zudem konnte der Fahrer seine Lenk- und Ruhezeiten nicht nachweisen, da weder ein Kontrollgerät im Fahrzeug eingebaut war noch entsprechende Kontrollblätter als Tätigkeitsnachweise vorgelegt wurden. Nach Befragung der Fahrgäste stellte sich heraus, dass der Fahrer zum Kontrollzeitpunkt bereits über 20 Stunden ohne vorgeschriebene Ruhezeiten mit dem Kleinbus unterwegs war.

Ungekühlte Lebensmittel an Bord
Eine eingehende Prüfung des im Kleinbus mitgeführten Gepäcks führte zudem zum Auffinden von insgesamt rund 60 Kilogramm frischem Schweinefleisch, frischem Geflügelfleisch und Frischfisch, das für den Eigenbedarf bestimmt sein sollte. Da aber die Lebensmittel ungekühlt inmitten des Gepäcks verladen, teilweise nur in Müllsäcken verstaut und zum Teil schon verdorben waren, wurde unmittelbar das zuständige Veterinäramt informiert. Das Ergebnis der Untersuchung: Die Lebensmittel waren nicht mehr zum Verzehr geeignet und mussten unmittelbar entsorgt werden. Aufgrund der festgestellten lebensmittelrechtlichen Verstöße wurde die Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000 Euro angeordnet.



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Weiterfahrt wurde unmittelbar untersagt
Eine weitergehende technische Überprüfung des Kleinbusses führte zudem zur Feststellung nicht unerheblicher Mängel. Die Untersuchung bei einer Prüforganisation bestätigte die polizeilichen Feststellungen. Neben starkem Ölverlust und erheblichen Bremsenmängeln wurden diverse Durchrostungen bis hin zu mehrfachen Brüchen am Fahrzeugrahmen festgestellt. Das Fazit des Prüfers: „Verkehrsunsicher“. Die Weiterfahrt wurde unmittelbar untersagt, Fahrzeugkennzeichen und Zulassungsbescheinigung zwecks sofortiger Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs eingezogen. Zusätzlich mussten Firma und Fahrer wegen der festgestellten technischen Mängel, der Verstöße gegen die Sozialvorschriften im Straßenverkehr und der unerlaubten gewerblichen Personenbeförderung noch eine Sicherheitsleistung von insgesamt 1.750 Euro hinterlegen. (PM)


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