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Nachricht vom 29.04.2018    

Westerwälder erreichen Änderung des Landeskirchengesetzes

In der letzten Tagung des Dekanats Bad Marienberg im vergangenen Herbst, kurz vor der Fusion mit dem Dekanat Selters zum Evangelischen Dekanat Westerwald, hatten die Synodalen eine Änderung des Gesetzes zur Berechnung der Fahrtkosten für Prädikanten beantragt. Dem wurde jetzt auf der entsprochen. Die Laienprediger konnten bisher erst ab dem 10. Fahrkilometer Fahrkosten zu ihren Einsatzorten abrechnen. Das ändert sich jetzt.

Die Landeskirchensynode der EKHN befindet über Gesetzesänderungen. (EKHN/Hans Genthe)

Westerwald. Erfolg hatte der erste und einzige Antrag, den die Dekanatssynode des ehemaligen Dekanats Bad Marienberg an die Landeskirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) gestellt hatte. In der letzten Tagung des Dekanats Bad Marienberg im vergangenen Herbst, kurz vor der Fusion mit dem Dekanat Selters zum Evangelischen Dekanat Westerwald, hatten die Synodalen eine Änderung des Gesetzes zur Berechnung der Fahrtkosten für Prädikanten beantragt.

Fahrtkostenerstattung ab dem ersten Kilometer
Die Laienprediger konnten bisher erst ab dem 10. Fahrkilometer Fahrkosten zu ihren Einsatzorten abrechnen. Die Bad Marienberger Synodalen wollten eine Fahrtkostenerstattung schon ab dem ersten Kilometer erreichen. In der Synodentagung der EKHN, die zweimal jährlich in Frankfurt stattfindet, wurde der Antrag dann zur Entscheidung an die Kirchenleitung in Darmstadt überwiesen. Diese hat dem Antrag jetzt entsprochen. Zur Begründung heißt es: „Gerade vor dem Hintergrund der zu erwartenden Vakanzen sind wir in den kommenden Jahren zur Aufrechterhaltung der gottesdienstlichen Versorgung auf die Dienst von Prädikanten und Lektoren angewiesen. Unsere Prädikanten und Lektoren bereiten sich intensiv auf ihre Dienste vor und erhalten hierfür eine geringe Aufwandsentschädigung. Die Erstattung der Fahrtkosten erst ab dem 10. Kilometer stellt eine Schlechterstellung gegenüber anderen haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeitern dar. Die Westschätzung der Arbeit unserer Prädikanten sollte künftig auch in der Gleichstellung bei der Fahrtkostenabrechnung mit anderen Mitarbeitern der EKHN zum Ausdruck gebracht werden.“ Die Gesetzesänderung tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft und gilt für alle Prädikanten der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau.



Die Synode im Detail
Die Synode ist gemäß der Kirchenordnung das „maßgebende Organ der EKHN“. Die Synode erlässt Gesetze, besetzt durch Wahl wichtige Leitungsämter, beschließt den Haushalt und trifft wichtige kirchenpolitische Entscheidungen. Ausschüsse und regionale Arbeitsgruppen bereiten ihre Entscheidungen vor. Geleitet wird die Synode vom Kirchensynodalvorstand mit Präses Dr. Ulrich Oelschläger an der Spitze. (PM)


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