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Nachricht vom 28.04.2018    

Gewaltbereiter Asylbwerber wurde abgeschoben

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises berichtet von der Abschiebung eines 54-jährigen Mannes aus Aserbaidschan, der sich im letzten Jahr im Wallmeroder Rathaus mit einem Messer selbst verletzt und von einer Mitarbeiterin zu Unrecht Geldleistungen verlangt hatte, die ihm bereits gewährt worden waren. Für den Aserbaidschaner gilt aufgrund des ablehnenden Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ab sofort eine 30-monatige Wiedereinreisesperre, innerhalb derer ihm unter keinen Umständen eine legale Einreise nach Deutschland oder die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis möglich ist.

Montabaur. Aufatmen bei der Ausländerbehörde des Westerwaldkreises, aber auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Wallmerod. Am Freitag, 27. April, um 13.55 Uhr hob in Frankfurt der Flug LH 612 der Lufthansa ab, mit dem ein 54-jähriger Aserbaidschaner in seine Heimat nach Baku zurückgeführt wurde. Der Mann hatte im November vergangenen Jahres im Rathaus in Wallmerod für einige Aufregung gesorgt, indem er sich mit einem Messer selbst verletzt und von einer Mitarbeiterin zu Unrecht Geldleistungen verlangt hatte, die ihm bereits gewährt worden waren. Darüber informiert die Pressestelle der Kreisverwaltung.

Etliche Bürger kritisierten damals, dass die Polizei den Asylbewerber nach der vorläufigen Festnahme wieder auf freien Fuß setzte, was den Westerburger Polizeichef Dieter Püsch zu der Feststellung veranlasste, dass aufgrund der Nötigung keine Handhabe bestand, den Mann in Haft zu nehmen. Allerdings nahm die Polizei eine so genannte Gefährderansprache vor, in der mit ihm klare Verhaltensregeln vereinbart wurden. Die Kreisverwaltung hatte nach dem Vorfall ausnahmsweise die Auszahlung der Sozialleistungen übernommen, da im Kreishaus bauliche Möglichkeiten vorhanden sind, dies in gesicherter Umgebung zu tun. Zugleich arbeitete man mit Hochdruck an einer möglichst zügigen Abschiebung des Flüchtlings, der sich auch in der Folgezeit immer wieder verbal aggressiv zeigte.

Allerdings war zunächst noch ein Klageverfahren gegen die Ablehnung des Asylantrages beim Verwaltungsgericht Trier abzuwarten, welches nach Kontaktaufnahme mit dem Gericht aufgrund der besonderen Umstände offenbar vorgezogen wurde. Gegen die Klageabweisung legte der abgelehnte Asylbewerber Berufung beim Oberverwaltungsgericht ein, über die trotz starker Arbeitsbelastung des Gerichts relativ schnell entschieden werden konnte, sodass seit Ende Februar eine vollziehbare Ausreisepflicht bestand. „Damit war der Mann aber noch längst nicht abgeschoben“, berichtet Elisabeth Augel, Leiterin des Ausländerreferates bei der Kreisverwaltung in Montabaur. „Bei der aserbaidschanischen Botschaft mussten Passersatzpapiere beantragt werden. Parallel dazu war bei der Staatsanwaltschaft Koblenz das Einvernehmen mit der Abschiebung einzuholen, denn dort war ja noch das Ermittlungsverfahren wegen Nötigung anhängig.“ Schließlich, so Augel, galt es, wegen der Gewaltbereitschaft des Aserbaidschaners über die Bundespolizei einen begleiteten Rückflug zu buchen. Die Organisation eines solchen Fluges, bei der mehrere speziell ausgebildete Beamte benötigt werden, nimmt in der Regel mehrere Wochen in Anspruch.



Vergleichsweise problemlos gestaltete sich dagegen gemäß Mitteilung der Verwaltung die Abholung des Mannes am frühen Freitagmorgen aus seiner Wohnung in der Verbandsgemeinde Wallmerod. Von mehreren Beamten der Polizeiinspektion Montabaur und einem Mitarbeiter der Kreisverwaltung ließ er sich widerstandslos zum Frankfurter Flughafen bringen, wo er von der Bundespolizei in Empfang genommen wurde.

Da der 54-Jährige in der Vergangenheit mehrfach gesundheitliche Probleme geltend gemacht hatte, wurde der gesamte Abschiebevorgang zudem von einem Arzt begleitet.
Für den Aserbaidschaner gilt aufgrund des ablehnenden Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ab sofort eine 30-monatige Wiedereinreisesperre, innerhalb derer ihm unter keinen Umständen eine legale Einreise nach Deutschland oder die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis möglich ist. (PM)


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