Werbung

Nachricht vom 15.03.2018    

Arzthaftung – Der schmerzhafte Wiedereingliederungsplan

Haftet ein Arzt für die Erstellung eines Wiedereingliederungsplans, der bei einem als Lagerist tätigen Patienten das Heben von Lasten bis zu 40 Kilogramm erlaubt, wenn sich dadurch die Schmerzen nach einer Oberschenkelhalsbruch-OP verschlimmern und sogar die Implantierung einer Hüftprothese erforderlich wird? Mit dieser Frage hatte sich die erste Zivilkammer des Landgerichts Koblenz zu befassen.

Symbolfoto

Region. Der Kläger ist von Beruf Lagerist. Er zog sich einen Oberschenkelhalsbruch zu, der operativ durch Einbringen von Schrauben im Krankenhaus versorgt werden musste. Nach circa 3 ½ Monaten wurden die eingebrachten Schrauben wieder entfernt. Der beklagte Arzt erstellte weitere 1 ½ Monate später – nach durchgeführter Röntgenuntersuchung – einen
Wiedereingliederungsplan für den Kläger, der auf der ersten Stufe eine Arbeitszeit von vier Stunden täglich bei einer Maximalbelastung von 40 Kilogramm vorsah. Die
Wiedereingliederungsmaßnahme brach der Kläger nach kurzer Zeit aufgrund von
Schmerzen im Frakturbereich ab. Eine Untersuchung ergab, dass sich der Bruch verschoben
hatte und der Hüftkopf geschädigt worden war. Dem Kläger musste ein künstliches
Hüftgelenk eingesetzt werden.

Der Kläger machte vor dem Landgericht Koblenz geltend, die Schädigung der Hüfte sei auf
den fehlerhaften Wiedereingliederungsplan zurückzuführen, der zu früh eine zu hohe
Belastung vorgesehen habe, weshalb ihm im Ergebnis das künstliche Hüftgelenk habe
implantiert werden müssen. Er verlangte vom behandelnden Arzt daher unter anderem Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes in Höhe von mindestens 16.000 Euro. Der Beklagte stellte sich auf den Standpunkt, auf Basis der durchgeführten Röntgendiagnostik sei die stärkere Belastung erlaubt gewesen, binnen circa fünf Monaten sei eine Oberschenkelhalsfraktur in der Regel verheilt. Nicht der Wiedereingliederungsplan, sondern die zu frühe Entfernung der Schrauben durch das Krankenhaus hätte zu den Schädigungen geführt.



Die 1. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz verurteilte den behandelnden Arzt nach
Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens zur Zahlung eines
Schmerzensgeldes. Die Kammer war der Auffassung, dem Beklagten sei nach den
überzeugenden Ausführungen des gerichtlich bestellten Sachverständigen ein vermeidbarer
Diagnoseirrtum vorzuwerfen. Der Sachverständige habe dargelegt, auf Basis der gefertigten
Röntgenbilder sei die Erstellung des Wiedereingliederungsplanes nicht angezeigt, die
Empfehlung, Lasten bis zu 40 Kilogramm zu heben, behandlungsfehlerhaft gewesen. Die fehlende Knochenbruchheilung sei nämlich auf dem gefertigten Röntgenbild zu erkennen gewesen. Der Bruch beim Kläger sei noch nicht durchbaut – also hinreichend fest – gewesen. Der Diagnosefehler habe, so die Kammer weiter, auch zu einem Schaden beim Kläger geführt.
Dieser habe zwar nicht darin gelegen, dass dem Kläger ein künstliches Hüftgelenk habe
eingesetzt werden müssen, die Implantation sei nämlich auch bei richtiger Diagnose nicht zu verhindern gewesen. Der Beklagte habe den Kläger aber nicht sofort, wie es erforderlich
gewesen wäre, in das Krankenhaus zurückverwiesen, so dass der Kläger in einem Zeitraum
von etwas mehr als zwei Monaten – vom Beginn der Behandlung durch den Beklagten bis
zur Implantierung der künstlichen Hüfte – unter zunehmenden Schmerzen gelitten habe.
Diese erheblichen Schmerzen rechtfertigten, so die Kammer, im konkreten Einzelfall ein
Schmerzensgeldanspruch des Klägers in Höhe von 5.000 Euro.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. (PM Justizmedienstelle Landgericht Koblenz)


Feedback: Hinweise an die Redaktion

WW-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Druidensteig im Rennen um "Deutschlands schönster Wanderweg 2026"

Der Druidensteig, ein beliebter Fernwanderweg im Westerwald, strebt nach dem Titel "Deutschlands schönster ...

Mit über zwei Promille und Kind im Auto vor dem Amtsgericht Montabaur

Vor dem Einzelrichter beim Amtsgericht in Montabaur wurde am Donnerstag, 19. Februar, ein Fall verhandelt, ...

Osterkirmes 2026 eröffnet Kirmessaison in Neuwied

Die traditionelle Osterkirmes in Neuwied öffnet vom 27. März bis zum 7. April 2026 ihre Tore und bietet ...

Darwin-Nandus als Trio im Zoo Neuwied vereint

Im Zoo Neuwied gibt es eine spannende Entwicklung zu beobachten. Die Darwin-Nandus haben sich zu einem ...

Lkw-Unfall bei Rennerod: Aufwendige Bergung nach Wintereinbruch

Ein Lkw-Unfall auf der B54 bei Rennerod sorgte am Donnerstagnachmittag (19. Februar 2026) für einen umfangreichen ...

Verhängnisvolle Kurve: Polizei ermittelt nach Audi-Crash in Koblenz

Am Abend des 18. Februar 2026 ereignete sich auf der Arenberger Straße in Koblenz ein schwerer Verkehrsunfall. ...

Weitere Artikel


Caan kann den Haushalt 2018 nicht ausgleichen

Die Ortsgemeinde Caan kann den Haushalt 2018 nicht ausgleichen. Weder im Ergebnishaushalt noch im Finanzhaushalt ...

CNC-Workshop „CNClive4you“ bei der Handwerkskammer

Die Handwerkskammer Koblenz (HwK) lädt ein in ihr Metall- und Technologiezentrum: Am 12. April gibt es ...

Bindweider Bergkapelle hatte Mitgliederversammlung

Keine Überraschung bei den Vorstandswahlen der Bindweide Bergkapelle: Uwe Fischer bleibt erster Vorsitzender. ...

Hotline zur Social-Media-Sucht bei Kindern im Westerwald

DAK-Gesundheit bietet Eltern am 21. März Beratung zum Thema WhatsApp, Instagram und Co. Texten, Posten, ...

Endspurt: „bunt statt blau“ läuft noch bis 31. März

Endspurt bei „bunt statt blau“: Die bundesweite Kampagne gegen das sogenannte Komasaufen endet am 31. ...

Der Elektromobilität zum Durchbruch verhelfen

Die Idee, völlig ohne einen Kraftstoff den Globus zu erkunden, sich nur durch die Kraft der Sonne antreiben ...

Werbung