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Nachricht vom 21.02.2018    

Einsammlung von Sonderabfällen in der VG Ransbach-Baumbach

Die Einsammlung von Sonderabfällen aus Haushalten findet in der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach am Samstag, den 24. Februar in der Zeit von 9 Uhr bis 12 Uhr statt. Sonderabfälle können die Bürger der Verbandsgemeinde an diesem Tag an der dafür eingerichteten mobilen Sammelstelle abliefern, und zwar in der d`Esterstraße, Platz vor dem ehemaligen Feuerwehrgerätehaus (Kirmesplatz) im Stadtteil Baumbach.

Ransbach-Baumbach. Unter Aufsicht einer ausgebildeten Fachkraft werden dort umweltschädliche Sonderabfälle aus Haushalten wie zum Beispiel Lackrückstände, Farbreste, Holz- und Pflanzenschutzmittel, Säuren, Gifte, Medikamente, Haushaltsbatterien, ausgehärtete Pflanzenfette (Fritierfett) und so weiter in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei angenommen. Ebenso Leuchtstoffröhren bis maximal 20 Stück pro Anlieferer. Für die Entsorgung größerer Mengen stellen Sie bitte vorab eine Anfrage an die Abfallberatung des WAB in Moschheim, Telefon: 02602 / 6806-55.

Auch Elektro- und Elektronikkleingeräte wie Handy, Föhn, Rasierapparat, Kaffeemaschine und ähnliche bis maximal der Größe eines Haushaltsstaubsaugers werden am Umweltmobil kostenfrei angenommen; ebenfalls nur in haushaltsüblichen Mengen.

Elektro- und Elektronikgroßgeräte wie zum Beispiel Fernseher, PC, Spülmaschine, Waschmaschine und ähnliches werden vom WAB nach telefonischer Anmeldung unter 02602/6806-55 kostenfrei vor Ort bei den Privathaushalten abgeholt.

Feuerlöscher werden gegen Gebühr angenommen: 10 Euro pro Stück bei maximal zwei Stück pro Anlieferer.

Hinweise:

1. Das Entsorgungsangebot gilt ausschließlich nur für Sonderabfälle aus Haushalten der benannten Verbandsgemeinde.

2. Gewerbetreibende wenden sich unmittelbar entweder an die Firma Remondis, Industrie Service GmbH & Co. KG, 56626 Andernach, Telefon: 02632/81004-11 oder die Firma Bellersheim Abfallwirtschaft GmbH, 57638 Neitersen, Telefon: 02681/802-800 beziehungsweise an eine andere für die Entsorgung von Sonderabfällen zugelassene Entsorgungsfirma.




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3. Altöl (technisches Öl) kann auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen bei den mobilen Sammlungen nicht mehr angenommen werden. Bitte berücksichtigen Sie hierzu, dass die gewerblichen Verkaufsstellen von Motor- und Getriebeöl gesetzlich verpflichtet sind, mengengleich zum veräußerten Öl gebrauchtes Altöl kostenfrei zurückzunehmen. Alternativ dazu können Sie Altöl auf der stationären Sonderabfallannahmestelle im Betriebshof des WAB in Moschheim gegen Gebühr zur Entsorgung anliefern.

Aus Sicherheitsgründen werden die Bürger/Anlieferer gebeten, das Abstellen von Sonderabfällen vor Eintreffen der Entsorgungsfahrzeuge zu unterlassen, um Gefährdungen von Umwelt und Personen - insbesondere von Kindern - zu vermeiden.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung des WAB unter Telefon: 02602/6806-55. Dort erhalten Sie unter anderem Auskunft darüber, zu welchen anderen Terminen Sie Sonderabfälle auf dem Betriebshof des WAB in Moschheim selbst anliefern können. (PM)



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