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Nachricht vom 07.02.2018    

Eisenbahnbundesamt führt öffentliche Lärmaktionsplanung durch

Das Eisenbahn-Bundesamt hat den Teil A des Lärmaktionsplanes unter Beteiligung der Öffentlichkeit fertiggestellt. Insgesamt sind in der ersten Phase circa 38.000 Beteiligungen eingegangen. Das Dokument ist im Internet über die Informations- und Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de erreichbar oder direkt unter dem folgenden Link abrufbar: www.eba.bund.de/lap.

Symbolfoto

Ransbach-Baumbach. Auf Wunsch ist es auch in gedruckter Form erhältlich. Alternativ hierzu können Beteiligungen auch per Post an das Eisenbahn-Bundesamt, Lärmaktionsplanung, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn geschickt werden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereitete Fragebogen kann über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden.

Am 24. Januar begann die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Bis zum 7. März wird die Öffentlichkeit die Gelegenheit haben, sich an der Überprüfung des Lärmaktionsplanes Teil A zu beteiligen. Der daraus hervorgehende Lärmaktionsplan Teil B wird Mitte des Jahres 2018 veröffentlicht. Der Teil A und Teil B ergeben zusammen den Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken. Um eine möglichst breite Beteiligung zu erhalten, bittet das Eisenbahn-Bundesamt ausdrücklich um die Weiterleitung dieser Information. Das Eisenbahn-Bundesamt hat einen Informations-Flyer zum Thema Lärmaktionsplanung sowie ein Dokument mit Textbausteinen zur weiteren Verwendung erstellt, welche unter der homepage des Eisenbahnbundesamtes abrufbar sind.



Die Informationsplattform zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes steht Ihnen bereits im Internet zur Verfügung. Die Anwendung zur aktiven Beteiligung wird rechtzeitig zum Start der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zusätzlich zum Informationsangebot freigeschaltet.

Hintergründe und Inhalt der Öffentlichkeitsbeteiligung:
Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in Paragraph 47 a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter folgender Adresse: www.laermaktionsplanung-schiene.de. Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt unter lap@eba.bund.de oder postalisch an die oben genannte Adresse richten. (PM)


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