Werbung

Nachricht vom 30.12.2017    

SGD Nord: Mutterschutzgesetz – Änderungen ab 2018

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord leistet einen wichtigen Beitrag, um werdende Mütter und ihre ungeborenen Kinder vor Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Mit dem reformierten Mutterschutzgesetz (MuSchG), das zum 1. Januar 2018 in Kraft tritt, werden deutlich mehr Mütter als zuvor erfasst. Wesentliche Teile des Gesetzes gelten nun auch für Schülerinnen, Studentinnen und Selbstständige.

In Sachen Mutterschutz gelten ab 2018 neue Regelungen. Foto: SGDN

Region. Zudem gibt es neue Regelungen in den Bereichen Schutzfristen, Arbeitszeit, betrieblicher Gesundheitsschutz sowie Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt.

Ziel des Gesetzes ist es, Frauen und ihre Kinder vor Gefahren, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz, vor finanziellen Einbußen sowie vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und einige Zeit nach der Geburt zu schützen. Weil das bisherige Mutterschutzgesetz nicht mehr den Erfordernissen der heutigen Zeit entsprach, waren verschiedene Anpassungen notwendig. Mit den Neuregelungen sollen Frauen jetzt eine bessere und flexiblere Chance haben, ihre Beschäftigung während der Schwangerschaft, nach der Geburt und in der Stillzeit fortzuführen, ohne dass eine unverantwortbare Gefährdung ihrer Gesundheit oder der des Kindes besteht.

Neu geregelt werden die erlaubten Arbeitszeiten während der Schwangerschaft und Stillzeit. So entfallen die bisher gültigen branchenabhängigen Ausnahmen vom Verbot der Nachtarbeit, beispielsweise in den Bereichen Gaststätten oder Theater. An Sonn- und Feiertagen ist die Beschäftigung künftig immer dann möglich, wenn dies nach dem Arbeitszeitgesetz grundsätzlich auch für nicht schwangere oder stillende Beschäftigte erlaubt ist. Voraussetzung ist, dass sich die schwangere Frau ausdrücklich dazu bereit erklärt hat.

Für die Arbeit zwischen 20 und 22 Uhr wird eine sogenannte Genehmigungsfiktion eingeführt, die nach Einreichung aller gesetzlich erforderlichen Antragsunterlagen gilt. Neu ist ebenfalls, dass die Mutterschutzfrist bei einer Behinderung des Kindes durch einen Antrag auf 12 Wochen verlängert werden kann. Erleidet die Frau ab der zwölften Woche eine Fehlgeburt, hat sie Anspruch auf einen Kündigungsschutz von vier Monaten. Ausnahmegenehmigungen für die Beschäftigung der Frauen nach 22:00 Uhr sowie vom Verbot der Mehrarbeit können in begründeten Einzelfällen von der SGD Nord erteilt werden.

Nach wie vor besteht für werdende Mütter ein besonderer Kündigungsschutz. Nur in Ausnahmefällen kann ihnen nach vorheriger Zustimmung der SGD Nord gekündigt werden.

Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, dass der behandelnde Arzt ein Beschäftigungsverbot für die werdende Mutter ausspricht, wenn gesundheitliche Probleme wie beispielsweise die Gefahr einer Fehl- oder Frühgeburt vorhanden sind. Kommt es zum Beschäftigungsverbot, darf die schwangere Frau dadurch auch künftig keine finanziellen Nachteile haben. Das Gehalt wird dem Arbeitgeber durch ein Umlageverfahren von der Krankenkasse erstattet. Bei geringfügiger Beschäftigung erfolgt dies zentral durch die Knappschaft oder die Minijobzentrale.
Auf Arbeitgeber kommen mit den Gesetzesänderungen umfangreichere Pflichten zum betrieblichen Gesundheitsschutz zu. Wie bisher muss der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung prüfen, ob die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes eingehalten werden. Neu ist, dass er jetzt für alle Tätigkeiten im Betrieb mutterschutzrechtliche Gefährdungen ermitteln und beurteilen muss, unabhängig davon, ob ein konkreter Anlass besteht oder ob überhaupt Frauen beschäftigt werden. Zudem muss er vorgegebene Maßnahmen ergreifen, um der Betroffenen eine Fortführung ihrer Tätigkeit zu ermöglichen.




Stellenanzeigen | WesterwaldJobs

Steuerfachangestellte/r (m/w/d)

Ropertz & Gerigk Steuerberater Rechtsanwalt
57537 Wissen

ERP Administrator (m/w/d)

D&M KG
56204 Hillscheid

Fachkraft Wohnstätte Einzelfallhilfe (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57632 Flammersfeld

Sanitär-Ausstellungsfachberater (m/w/d) in Andernach

Dr. Kurt Korsing GmbH & Co. KG
56626 Andernach

Sachbearbeiter/in Infrastruktur, Umwelt und Bauen (m/w/d)

Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld
57610 Altenkirchen

Mehr Westerwald Jobs entdecken    |    ⇒ Stellenanzeige schalten


Weil der Arbeitgeber die Vorgaben des Mutterschutzgesetzes zum Gesundheitsschutz der Mutter und des ungeborenen Kindes erst beachten kann, wenn er über die Schwangerschaft der Beschäftigten Bescheid weiß, gilt auch zukünftig, dass Arbeitnehmerinnen ihren Arbeitgeber möglichst frühzeitig über die Schwangerschaft informieren sollten. Wie bisher auch, muss der Arbeitgeber die Beschäftigung einer werdenden Mutter der SGD Nord unverzüglich mitteilen. Auf der Webseite der SGD Nord gibt es dazu ein Formular, welches inhaltlich an die Anforderungen des neuen Mutterschutzgesetzes angepasst ist und auch die Mitteilung über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung beinhaltet. Anhand dieser Angaben prüft die SGD Nord, ob eine Kontrolle des Arbeitsplatzes vor Ort erforderlich ist.

Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter: https://sgdnord.rlp.de/de/arbeits-immissions-und-verbraucherschutz/arbeitsschutz/schutzbeduerftige-personen/
Bei Fragen steht Ihnen die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord gerne zur Verfügung.


SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Koblenz, Tel: 0261 120-0
SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Idar-Oberstein, Tel.: 06781 565-0
SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Trier, Tel.: 0651 4601-0


Feedback: Hinweise an die Redaktion

WW-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Traditioneller Familienwandertag in Nentershausen zum Jubiläum

Am 1. Mai 2026 lädt die Freiwillige Feuerwehr Nentershausen zum 49. Familienwandertag ein. Die Veranstaltung ...

Start in den Marienmonat: Fahrradsegnung und Heilige Messe in Wirzenborn

Die Pfarrei St. Peter Montabaur lädt zur Eröffnung des Marienmonats zu einem besonderen Ereignis ein. ...

Rock in den Mai: The Mouthmonkeys kehren nach Höhr-Grenzhausen zurück

Am 30. April 2026 wird es wieder laut im Musikcasino Gambrinus in Höhr-Grenzhausen. Die Band The Mouthmonkeys, ...

"Erlebnis unter Tage": Fotokunst im Stöffel-Park

Im Stöffel-Park in Enspel wurde ein außergewöhnlicher Bildband vorgestellt, der die faszinierende Welt ...

Lebensbejahend: Ein Abend mit Stephan Wahl und Gernot Gingele in Neuhäusel

In Neuhäusel versammelten sich über 100 Menschen, um den poetischen Texten von Stephan Wahl zu lauschen. ...

Diebstahl von auffälligen E-Bikes am Rheinufer in Koblenz

In Koblenz kam es zu einem Diebstahl, bei dem zwei hochwertige E-Bikes entwendet wurden. Die Tat ereignete ...

Weitere Artikel


„Aus der Praxis für die Praxis“: Neun weitere Konsultationskitas

Aus der Praxis für die Praxis – das ist das Erfolgsrezept der rheinland-pfälzischen Konsultationskindertagesstätten, ...

Else zu Silvester: Mehr Ehrlichkeit ist gefragt

Zum Jahresende gibt es viele gute Vorsätze und Wünsche und Hoffnungen an das neue Jahr 2018. Da hilft ...

Familien-Fackelwanderung der „Zweiten Heimat“

Nach Einbruch der Dämmerung wird das Jugend- und Kulturzentrum „Zweite Heimat“ die Fackeln anzünden und ...

Das neue Jahr mit Hoffnung und Zuversicht begrüßen

Das Jahr 2017 geht in wenigen Stunden zu Ende, ein neues Jahr beginnt. Viele Wünsche und Vorsätze begleiten ...

Beim Silvesterfeuerwerk auf Tiere und Umwelt achten

Stundenlanges Geböller stellt eine enorme Lärm-Belastung dar, außerdem wird durch Silvesterfeuerwerke ...

Nikolausbesuch und neue Termine beim Karnevalsverein Scheuerfeld

Gut, dass der Nikolaus es in diesem Jahr noch geschafft hat, den Karnevalsverein Scheuerfeld zu besuchen! ...

Werbung