Werbung

Nachricht vom 22.12.2017    

SGD Nord: Silvesterfeuerwerk - Augen auf beim Kauf!


Krachende Böller und glitzernde Raketen gehören traditionell zum Jahreswechsel. Ein Silvesterfeuerwerk bereitet Vielen großes Vergnügen. Dabei sollten aber auch mögliche Gefahren bedacht und gewisse Spielregeln eingehalten werden. Die SGD Nord rät zur Achtsamkeit beim Kauf und Abbrennen von Silvesterfeuerwerk.

Feuerwerk an Silvester? Ja, aber bitte sicher! Foto: SGDN

Region. Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2) beginnt in diesem Jahr am 28. Dezember und endet am 31.12.2017. Vor dem 28.12.2017 ist es daher verboten, Feuerwerkskörper der Kategorie 2 an den Endverbraucher zu verkaufen und ganz wichtig: An Endverbraucher darf nur Feuerwerk mit aufgedruckter CE-Kennzeichnung und Zulassungsnummer einer in der Europäischen Union ansässigen benannten Stelle verkauft werden. Beispiele der Kennzeichnung sind„0589-F1-XXXX“ oder „0589-F2-XXXX“ für eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).

Feuerwerk der Kategorie 1 darf ganzjährig nur an Personen über 12 Jahre, Feuerwerk der Kategorie 2 nur im Zeitraum des Jahreswechsels und ausschließlich an Personen über 18 Jahre abgegeben werden. Personen unter 18 Jahren dürfen daher Feuerwerkskörper der Kategorie 2 nicht in Besitz haben oder abbrennen!
Sicherheit ist Trumpf! Deshalb wird der Verkauf und die Aufbewahrung für das nördliche Rheinland-Pfalz in diesem Jahr von den Regionalstellen Gewerbeaufsicht der SGD Nord in Trier und Idar-Oberstein überwacht. So leistet die SGD Nord einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit bei der Abgabe der Feuerwerksartikel an Verbraucher.

Auch bei der Lagerung und für den Verkauf sind Höchstlagermengen und Brandschutzmaßnahmen, ganz besonders in den Verkaufsräumen, zu beachten. Feuerlöscher sollen in Reich-weite sein, es muss sichere Verkehrs- und Fluchtwege für Kunden und Beschäftigte geben, die ein schnelles Verlassen des Gefahrenbereiches gewährleisten. Der Verkauf von Feuerwerk der Kategorie 2 ist nur innerhalb von Verkaufsräumen und nicht an Ständen im Freien erlaubt. Der Verkauf muss ständig durch fachkundiges Personal überwacht werden.



Feuerwerkskörper dürfen nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Altenheimen ist das Abbrennen grundsätzlich verboten. Außerdem sind örtliche Abbrennverbote in Orten mit besonders schützenswerten Objekten (z. B. historische Fachwerkshäuser) zu beachten. Eltern sollten darauf achten, dass Feuerwerkskörper nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zugänglich sind. Beim Abbrennen ist die auf den Feuerwerkskörpern aufgedruckte Gebrauchsanleitung unbedingt zu beachten. So steht einem sicheren Silvestervergnügen Nichts im Wege.
Weitere Informationen bietet der Flyer „Verkauf und Aufbewahrung von Silvesterfeuerwerk der Kategorien 1und 2“ Dieser ist unter folgendem Link abrufbar:

https://sgdnord.rlp.de/fileadmin/sgdnord/Abteilung_2/Sprengstoff/Flyer-Silvesterfeuerwerk2017_Druck.pdf


Bei Fragen steht die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord gerne zur Verfügung.
SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Idar-Oberstein, Tel.: 06781 / 565-0,
SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Koblenz, Tel.: 0261 / 120-2019,
SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Trier, Tel.: 0651 / 4601-0.



Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus der Region


NABU Hundsangen wirbt um Gastfreundschaft für Schwalben

Region. "Schwalben gelten als Glücksbringer und sind bei Menschen als Vorboten des Sommers generell sehr beliebt. Doch leider ...

Sanierung des Skiliftes am Salzburger Kopf im Westerwald

Stein-Neukirch. Der ortsansässige Wintersportverein (WSV) am Salzburger Kopf betreibt am Osthang des "Saalberg", direkt an ...

"Love Jogging" feierte Premiere im Petermännchen-Theater Westerburg

Rothenbach. Verwicklungen, Missverständnisse, richtige Lügen, falsche Wahrheiten, Doppeldeutigkeiten und Überraschungen strapazierten ...

Zeugen nach Schulbusunfall in Höhn gesucht

Höhn. Gegen 7 Uhr am Donnerstagmorgen stieß ein Schulbus im Bereich der "Bornstraße" in Höhn mit einer Hauswand zusammen. ...

Wie vier Westerwälder mit Herz über die Zukunft der Kirche entscheiden

Westerwaldkreis. Zwei- bis dreimal pro Jahr nehmen die vier an der Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) ...

Henrik Mansel bleibt Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Nentershausen

Nentershausen. Henrik Mansel, der seit einem Jahrzehnt die Freiwillige Feuerwehr Nentershausen führt, hat sein Amt als Wehrführer ...

Weitere Artikel


Den eigentlichen Sinn von Weihnachten immer wieder neu entdecken

Region. Mit dem Monat Dezember fängt die Weihnachtszeit an. Die LED-Beleuchtung wird an Hauswände, Bäume und Straßenlaternen ...

Adventsfeier im DRK Krankenhaus Hachenburg stimmte auf Weihnachten ein

Hachenburg. Auch in diesem Jahr organisierten die Mitarbeiter der Station 1 eine abwechslungsreiche Weihnachtsfeier für die ...

Single-Party in Höhn begeisterte 400 Personen

Höhn. "Es war eine supergeile Party", schwärmte noch in Nacht der Moderator DJ Chris aus Siegen. Am Freitag, 22. Dezember ...

Rheinland-pfälzische Wirtschaft beunruhigt über Konfliktpotenzial

Region. Der Konflikt um eine mögliche Unabhängigkeit von Spanien werfe viele grundlegende Fragen über den Status Kataloniens ...

Kampf gegen Krankenhauskeime über Kreis- und Ländergrenzen hinweg

Region/Altenkirchen. Die Netzwerkmoderatoren des MRE (Multiresistente Erreger)- Netzwerkes "mre-netz regio rhein-ahr" und ...

Der Schnee ist da - Sind Winterreifen jetzt Pflicht?

Wann benötigt man Winterreifen?
O bis O heißt die Devise, wenn es um die Pflicht von Winterreifen geht. Von Oktober bis ...

Werbung