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Nachricht vom 02.12.2017    

Förderung Gedenkstättenarbeit des nationalsozialistischen Terrors

Zusätzliche Anreize zur Förderung von Schulfahrten zu Gedenkstätten nationalsozialistischen Terrors will die CDU-Kreistagsfraktion mit einer Änderung der bestehenden Förderrichtlinien erreichen. Künftig sollen alle weiterführenden Schulen im Westerwaldkreis in den Genuss dieser Förderung kommen. Ferner soll die Einschränkung einer nur einmaligen Förderung pro Schüler/in entfallen.

Relief Gedenkstätte Hadamar. Fotos: CDU

Westerwaldkreis. Den Antrag, so Fraktionsvorsitzender Dr. Stephan Krempel, hat die CDU-Fraktion für die nächste Kreistagssitzung bei Landrat Achim Schwickert eingereicht. Seit 2001 fördert der Westerwaldkreis Schulfahrten zu Gedenkstätten nationalsozialistischen Terrors. Die Schulen erhalten auf Antrag einen Zuschuss von 4 Euro pro Schüler/Schülerin. Dieses Förderprogramm ist derzeit auf die Schulen in der Trägerschaft des Westerwaldkreises beschränkt.

Die Inanspruchnahme, so CDU-Kreistagsmitglied Johannes Kempf, ist in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen. Nach Auffassung der CDU-Fraktion erscheint es sinnvoll, dieses Programm auch anderen weiterführenden Schulen im Kreis anzubieten. So haben alle Realschulen Plus und die Gymnasien in privater Trägerschaft zukünftig die Möglichkeit, derartige Fahrten mit Unterstützung des Förderprogrammes zu unternehmen.




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Außerdem sollte die bisherige Einschränkung, dass jeder Schüler/Schülerin nur einmal während seiner Schulzeit diese Fördermöglichkeit beantragen kann, aufgegeben werden. Diese Einschränkung ist nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion weder praktikabel noch sinnvoll. Eine Ausweitung der entsprechenden Haushaltsposition ist angesichts der Antragszahlen in den vergangenen Jahren und den Prognosen für 2018 nicht erforderlich.
(PM)


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