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Nachricht vom 22.11.2017    

CDU-Kreistagsfraktion schlägt Sonderprogramm Flutlicht vor

Im Rahmen der Haushaltsberatungen schlägt die CDU-Kreistagsfraktion vor, die Förderrichtlinien beim Sportstättenbau für die Förderung einer Umrüstung von Flutlichtanlagen zu ergänzen. Erhoffter Nebeneffekt der Modernisierung: Energie einsparen sowie Kosten für Gemeinden und Vereine senken.

Flutlicht für einen Rasenplatz. Fotos: CDU

Westerwaldkreis. Die CDU-Kreistagsfraktion weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass in zahlreichen Gemeinden des Westerwaldkreises in den nächsten Jahren eine Umrüstung der Sportplatzbeleuchtung notwendig wird, da die bisherigen Leuchten nicht mehr wirtschaftlich sind und zum Teil nicht mehr produziert werden. Der Einsatz von LED-Beleuchtung oder Energiesparlampen sei ökologisch sinnvoll und spare Energie. Daneben sei er auch wirtschaftlich, da die Beleuchtungskosten für Gemeinden und Vereine deutlich (um bis zu 80 Prozent) sinken. Die kurzfristige Umsetzung dieser deshalb außerordentlich sinnvollen Umstellung scheitere in vielen Fällen an den Investitionskosten, die je nach Umrüstung zwischen 15.000 und 30.000 Euro pro Flutlichtanlage liegen. Hier soll zukünftig eine Förderung durch den Kreis helfen.

CDU-Fraktionsvorsitzender Dr. Stephan Krempel macht deutlich: „Ein Zuschuss zu diesen einmaligen Investitionskosten hilft den Trägern der Sportplätze, diese Umstellung kurzfristig vorzunehmen. Dies ist gleichermaßen ein Beitrag zur Finanzentlastung von Gemeinden und Sportvereinen und ein Beitrag zum Umweltschutz gleichermaßen.“

Der Zuschussbeitrag soll nach dem Vorschlag der CDU-Kreistagsfraktion 10.000 Euro nicht übersteigen, damit pro Jahr ein Anreiz für eine größere Zahl an Umrüstungen gesetzt wird, eine Eigenbeteiligung des Sportplatzträgers sei ebenfalls sinnvoll. Die Finanzierung soll über die Sportförderung erfolgen, der Haushaltsansatz soll dazu um 100.000 Euro erhöht werden, damit im ersten Jahr mindestens zehn Umrüstungen gefördert werden können. Die Kreisverwaltung wird gebeten, einen Entwurf der geänderten Richtlinien kurzfristig zu erstellen und dem Kreisausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen, so dass es auf dieser Basis schon im kommenden Jahr zur Auszahlung kommen kann.



Der Beschlussvorschlag für die nächste Kreistagssitzung lautet daher: Der Westerwaldkreis fördert die Modernisierung der Sportplatzbeleuchtung durch Umrüstung auf moderne und energiesparende Beleuchtung in den Westerwälder Gemeinden. Dafür werden die Richtlinien der Sportförderung so geändert, dass eine Umrüstung der Flutlichtanlagen auf Energiespar- oder LED-Lampen mit einem Zuschuss von bis zu 10.000 Euro pro Maßnahme gefördert werden können. Antragssteller können Gemeinden oder Sportvereine sein. Dafür wird der Ansatz der Sportförderung um 100.000 Euro erhöht. (PM)


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