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Nachricht vom 21.11.2017    

Weiterer Betonklotz in Hachenburgs Innenstadt?

Das alte Postgebäude in der Hachenburger Innenstadt soll Wohngebäude werden. Dazu muss aber der bestehende Bebauungsplan geändert werden. Dieses Planänderungsverfahren soll im sogenannten beschleunigten Verfahren durchgezogen werden. Das trifft auf Widerstand.

Die frühe Post in Hachenburg soll Wohngebäude werden. Fotos: Reinhard Panthel

Hachenburg. Diesmal regt sich aus der Bürgerschaft Widerstand gegen ein überdimensioniertes Bauvorhaben auf dem Gelände der Post in der Tilmannstraße. Anstatt wie bisher im Bebauungsplan „Auf den Stühlen“ die übliche zweigeschossige Wohnbebauung fortzuführen, hat ein Investor den Plan, auf dem ehemaligen Postgrundstück eine dreigeschossige Wohnhausbebauung mit bis zu 50 Wohneinheiten zu errichten.

Es ist nicht das erste Mal, dass dem Hachenburger Stadtrat eine Beschlussvorlage vorgelegt wurde, in dem das notwendige Planänderungsverfahren in einem beschleunigten Verfahren – ohne eine sonst übliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange - zur Zustimmung empfohlen wurde. Dieses Eilverfahren stößt nun auf Widerstand. Erstmals hat ein fachkundiger Widerspruchsführer detailliert und begründet Zweifel an der Sinnhaftigkeit dieses Bauvorhabens in dieser Größenordnung angemeldet. Mit dem Hinweis, dass vorherige Bauherren sich an die bestehenden Regeln des Bebauungsplanes halten mussten und nun durch Stadtratsbeschluss ein Bauvorhaben sanktioniert werden soll, das städtebaulich und verkehrstechnisch ungelöste Probleme aufweist.

Bausachverständiger Dipl. Ing. Gunter Breuer setzte sich im Detail mit der geplanten Änderung auseinander und legte Widerspruch ein. Die von der Fachbehörde der Hachenburger Verbandsgemeindeverwaltung erarbeitete Beschlussvorlage für den Hachenburger Stadtrat beinhalte so viele unerklärte „Unbekannten“, dass es einem ehrenamtlichen Ratsmitglied kaum möglich sei, die Tragweite und das Volumen der später realisierten Baumaßnahme schon im Vorfeld anhand der Beschlussvorlage zu erkennen. Der Experte im Bauwesen hat seine Bedenken den Ratsmitgliedern deutlich gemacht. Er hat selbst die offen gelegten Pläne eingesehen und seine Bedenken fachlich fundiert zur Niederschrift gegeben. Darin sind zahlreiche Gründe aufgezeigt, die eine neue Beratung im Stadtrat vor der Beschlussfassung rechtfertigen würden.

Die bisher im Postgebäude installierte Postverteilungsstelle wird in einen Neubau des neuen Industriegebietes ausgelagert. Demzufolge fand sich ein neuer Investor, der nun auf dem großflächigen bisherigen Post-Gelände in der Tilmannstrasse ein dreigeschossiges Wohnungsgebäude (eventuell mit zusätzlichem Staffelgeschoss) errichten will. Inwieweit ändert sich das Stadtbild, das gesteigerte Verkehrsaufkommen, wo sind zusätzliche Parkflächen vorgesehen? Fragen über Fragen, auf die es bisher noch von keiner Seite Antworten gibt. Werden die bisherigen Einbahnstraßen in der Ermen- und Tilmannstrasse beibehalten? Unerklärbar für den Beschwerdeführer ist auch, dass man im Text zur Offenlage des Bebauungsplanes die Fakten „Werbeanlagen und Änderung des Bebauungsplanes“ miteinander verbunden hat.




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Es wird mit Spannung erwartet, ob noch mehr Einsprüche und Bedenken zusammen kommen, damit des Planfeststellungsverfahren und die damit verbundene Offenlage auch Wirkung zeigt. Breuer hat angekündigt, notfalls auch ein Normenkontrollverfahren anzustreben. Die Träger öffentlicher Belange müssten bei so sensiblen Änderungen auch mit Blick auf die städtebaulichen Gegebenheiten gehört werden.

Vom Bauamt der Verwaltung war zu erfahren, dass die geplante Änderung, die damals in den 70er Jahren geschaffene Sonderfläche für öffentliche Gebäude in den Bebauungsplan „Auf den Stühlen“ betrifft. Diese Sonderfläche sah eine viergeschossige Bauweise vor, die jetzt auf drei Geschosse reduziert werden soll. Des Weiteren wird die Enklave in das allgemein ausgewiesene Mischgebiet integriert werden.

Bevor es keine stichhaltige Antworten auf die offenen Fragen gibt, sollte sich der Hachenburger Stadtrat erneut mit dieser Problematik befassen. Denn es gebe zu viele Ungereimtheiten, so auch im Blick auf die Baunutzungsverordnung. Und ein „Betonklotz“ in der Innenstadt betreffe viele Anrainer des Areals. (repa)


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