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Nachricht vom 01.10.2017    

Betrunkener Motorrollerfahrer ohne Fahrerlaubnis

Mehrere Delikte beging ein 17-jähriger Motorrollerfahrer am Samstag. Seine unsichere Fahrweise, die zur Überprüfung führte, hatte ihre Ursache in Alkoholkonsum. Zudem war der Motorroller zu schnell unterwegs für die Mofa-Prüfbescheinigung des Jugendlichen.

Symbolfoto

Winnen. Am Samstag, 30. September gegen 4.50 Uhr fiel einer Streifenbesatzung zwischen Seck und Winnen ein vorausfahrender Motorroller auf, welcher in unsicherer Fahrweise geführt wurde. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle wurde festgestellt, dass der 17 Jahre alte Rollerfahrer aus der Verbandsgemeinde Westerburg unter Alkoholeinwirkung stand. Weiterhin verfügte er lediglich über eine Mofa-Prüfbescheinigung, der Motorroller erreichte jedoch eine Geschwindigkeit von circa 50 Stundenkilometern.

Bei dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen, die Weiterfahrt wurde untersagt. Gegen ihn wird jetzt wegen Fahrens unter Alkoholeinwirkung und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt.
(PM Polizeiinspektion Westerburg)


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