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Nachricht vom 01.08.2017    

SGDN überprüft Arbeitsbedingungen von werdenden Müttern

Wussten Sie schon, dass die SGD Nord im vergangenen Jahr Arbeitsbedingungen von rund 4000 werdenden Müttern überprüft hat? Schwangere Frauen haben durch den gesetzlichen Mutterschutz besondere Rechte. Die Schutzregelungen sind im Mutterschutzgesetz (MuSchG) festgehalten.

Werdende Mütter genießen am Arbeitsplatz einen besonderen Schutz. Foto: SGDN

Region. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord leistet einen wichtigen Beitrag, um werdende Mütter und ihre ungeborenen Kinder vor Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Das Gesetz soll die werdende Mutter und ihr Kind vor Gefahren, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz, vor finanziellen Einbußen sowie vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und einige Zeit nach der Geburt schützen.

Arbeitnehmerinnen sollten ihren Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren. Denn werdende Mütter genießen einen erweiterten Kündigungsschutz. Will der Arbeitgeber eine schwangere Frau kündigen, muss vorab die Zustimmung bei der Gewerbeaufsicht der SGD Nord eingeholt werden. Die Kündigung darf nur in besonderen Ausnahmefällen erteilt werden. Ohne entsprechende Zustimmung ist sie nichtig und kann innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht angefochten werden.

Der Arbeitgeber muss überprüfen, ob der Arbeitsplatz für die Schwangere geeignet ist. Ist das nicht der Fall, muss ein anderer, geeigneter Arbeitsplatz im Betrieb gesucht oder ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Finanzielle Nachteile darf die schwangere Frau dadurch nicht haben. Die Kosten trägt in diesem Fall die Krankenkasse. Die Ergebnisse der Beurteilung des Arbeitsplatzes muss der Arbeitgeber der SGD Nord mitteilen. Diese Informationen dienen der Gewerbeaufsicht bei der Entscheidung, ob der betreffende Arbeitsplatz weiter überprüft und verbessert werden muss.



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