Rheinland-Pfalz löst Pensionsfonds auf
Die Landesregierung löst jetzt ihren gescheiterten Pensionsfonds auf. Er ist nach einem auf Klage der CDU-Landtagsfraktion hin ergangenen Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz verfassungswidrig und erfüllt auch keine Vorsorgefunktion.
Region. Dazu erklärt der örtliche CDU-Landtagsabgeordnete Michael Wäschenbach:
„Die Landesregierung hat den Bürgerinnen und Bürgern mit ihrem verfassungswidrigen Pensionsfonds gleich doppelt geschadet: Zum einen hat sie mit diesem Instrument keine Vorsorge für die Pensionsleistungen der Zukunft getroffen - das wäre eigentlich der Sinn eines solchen Fonds. Denn sie hat damit nicht wirklich das notwendige Geld angespart. Zum anderen hat sie den Fonds trotz steigender Steuereinnahmen zu einer unkontrollierten Schuldenaufnahme am Landeshaushalt vorbei missbraucht. Durch windige Finanztransaktionen wollte sie die Schuldenbremse auch in der Zukunft umgehen. Die Zeche zahlen unsere Kinder auch im Westerwaldkreis und im Kreis Altenkirchen, denn Rheinland-Pfalz gehört zu den Rekordschuldenländern in Deutschland. Jeder Euro, der künftig für die Schuldentilgung ausgegeben werden muss, fehlt bei Investitionen in Polizei, Schulen, Kindergärten und Straßen.“
Wäschenbach weist darauf hin, dass der Landesregierung dieses Schuldeninstrument erst aufgrund einer Normenkontrollklage der CDU-Landtagsfraktion aus der Hand genommen wurde. Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat der CDU-Landtagsfraktion Recht gegeben und den Pensionsfonds am 22. Februar 2017 in weiten Teilen für verfassungswidrig erklärt. Mit der nun von der Finanzministerin bekannt gegebenen Auflösung des Pensionsfonds, gestehe sie das Scheitern der Landesregierung ein, schreibt der Landtagsabgeordnete Michael Wäschenbach.
„Über fast zwei Jahrzehnte hinweg haben wir immer wieder auf die Konstruktionsfehler des Pensionsfonds hingewiesen, die durch die im Laufe der Jahre vorgenommenen Veränderungen noch verstärkt wurden. Für unsere Kritik, die übrigens auch der unabhängige Landesrechnungshof geteilt hat, wurden wir von unterschiedlichsten SPD-Finanzministern – von den Herren Deubel, Mittler, Kühl bis hin zu Frau Ahnen – beschimpft. Wie richtig und wichtig unsere Kritik und auch unsere Verfassungsklage waren, zeigt das Urteil des obersten rheinland-pfälzischen Gerichts und auch die aktuelle Entscheidung der Landesregierung zur Auflösung des Pensionsfonds. Sie kommt allerdings viel zu spät.“ (PM)
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