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Nachricht vom 12.07.2017    

Wirscheid lehnt Grundschule Nauort als Kindertagesstätte ab

Am Donnerstag, dem 29. Juni, fand um 19:30 Uhr eine öffentliche und nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Wirscheid statt. Vor Eintritt in die Tagesordnung beschloss der Ortsgemeinderat Wirscheid die Tagesordnung mit TOP „Erweiterung des Kindergarten Sessenbach“ zu erweitern.

Wirscheid. Sodann erläuterte die Ortsbürgermeisterin ausführlich den Sachverhalt hinsichtlich des Anbaues der Kindertagesstätte in Sessenbach und übergab das Wort an den Sachbearbeiter der Verbandsgemeinde, der noch weitere Ausführungen hierzu machte. Ebenfalls machte er Ausführungen zu der Alternative, einen Gebäudekomplex der Grundschule Nauort als Kindertagesstätte zu nutzen. Hier wurde die Entscheidung des Verbandsgemeinderates mitgeteilt und auch die einhergehende Kostenproblematik besprochen.

Aus Gründen der nicht gegebenen Nachhaltigkeit und der nicht gegebenen Planungssicherheit lehnte der Ortsgemeinderat die Alternative der Nutzung eines Gebäudekomplexes der Grundschule Nauort als Kindertagesstätte ab. Aus diesem Grunde wurde keine Zustimmung erteilt, dass die Ortsgemeinde Sessenbach einen Architekten mit der Erstellung einer Kostenschätzung für die Nutzung der Räumlichkeiten in Nauort beauftragt und keine Kostenschätzung für die erforderlichen Umbaumaßnahmen im Kindergarten Sessenbach, falls die Variante des Anbaus nicht gewählt wird, beauftragt.

Im Anschluss teilte die Vorsitzende mit, dass im Wege einer Eilentscheidung der Teilnahme an der Bündelausschreibung für Stromlieferung für die Liegenschaften und Einrichtungen der Ortsgemeinde über den Westerwaldkreis zugestimmt wurde und der Erste Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur bevollmächtigt wurde, am „Arbeitskreis Gas und Strom“ teilzunehmen und die Interessen der Ortsgemeinde wahrzunehmen.



Im nächsten Tagesordnungspunkt wurden die Vereinszuschüsse für die ortsansässigen Vereine als auch die Vereine, die für das Gemeinwohl tätig sind, besprochen. Der Auszahlung der Zuschüsse wurde –wie im Haushalt eingeplant- zugestimmt.

In dem darauffolgenden TOP „Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV)“ wurde der dritte Entwurf des Landesentwicklungsprogramms besprochen. Der Ortsgemeinderat nahm den Entwurf der dritten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) zur Kenntnis. Bedenken und Anregungen wurden keine geäußert.

Die Ortsbürgermeisterin teilte dem Ortsgemeinderat mit, dass die Brücke über den Kuhbach nicht mehr nutzbar sei. Die erforderlichen Kosten für die Errichtung einer neuen Brücke sind allerdings weder im Haushalt eingeplant noch sind sie zurzeit aufgrund verschiedener weiterer notwendiger Maßnahmen tragfähig.

Der Ortsgemeinderat beschloss, die Brücke über den Kuhbach nicht zu erneuern und die Reste der bisherigen, zerstörten Brücke entfernen zu lassen. (PM)


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