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Nachricht vom 09.05.2017    

Zeckenbiss kann zur Berufskrankheit führen

Die SGD Nord informiert: Zeckenbiss kann zur Berufskrankheit führen und es gibt wichtige Tipps der Gewerbeärzte. Derzeit sind Zecken recht aktiv und es gibt Karten der Risikogebiete. Dies gilt nicht für die Borreliose, Zecken übertragen das Bakterium landesweit. Wer bei der Berufsausübung einen Zeckenbiss erleidet sollte dies dokumentieren.

Foto: SGD/Günter Hahn

Region. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord ist im Bereich des medizinischen Arbeitsschutzes an Verfahren zur Anerkennung von Berufskrankheiten beteiligt. Ärzte und Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, den Verdacht auf eine Berufskrankheit beim Unfallversicherungsträger oder der SGD Nord anzuzeigen.

Aktuell sind durch die wärmeren Temperaturen wieder Zecken unterwegs, die Krankheitserreger wie Borrelien-Bakterien oder FSME-Viren übertragen können. Die Gewerbeärzte der SGD Nord raten daher dazu, einen Zeckenbiss während der Arbeitszeit direkt im Verband- oder Fahrtenbuch zu dokumentieren. Dies ist wichtig, um eine daraus resultierende Erkrankung möglicherweise als Berufskrankheit anerkennen zu lassen. Betroffen von Zeckenbissen sind vor allem die Berufsgruppen, die häufig im Freien arbeiten wie etwa Gärtner, Förster oder Kita-Mitarbeiter.

Zeckenbisse können für Menschen sehr gefährlich werden. Im Falle einer Borreliose ist eine nach dem Stich auftretende Wanderröte (Erythema migrans) das häufigste Krankheitssymptom. Eine Antibiotikatherapie kann die Erkrankung zur Ausheilung bringen. Ein Fortbestehen der Borreliose könnte nach Monaten oder Jahren zu Gelenk-, Nerven- und Hauterkrankungen führen.

Bei der FSME helfen keine Medikamente. Es gibt aber einen wirksamen Impfschutz, um einen Ausbruch von Beginn an zu verhindern. Aktuell hat das Robert Koch-Institut (RKI) eine neue Karte der FSME-Risikogebiete veröffentlicht. In Rheinland-Pfalz ist einzig der Landkreis Birkenfeld als FSME-Risikogebiet ausgewiesen. Gegenüber den FSME-Viren werden Borrelien-Bakterien häufiger übertragen. Diese sind landesweit verbreitet. Insgesamt löst jedoch nur etwa jeder hundertste Zeckenbiss eine Erkrankung aus.



Berufskrankheiten können durch die berufliche Tätigkeit entstehen. Sie sind in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) benannt. Das Feststellungsverfahren zur Anerkennung von Berufskrankheiten führt der Unfallversicherungsträger durch. Zum Schutz der Arbeitnehmer prüft die SGD Nord in allen Fällen, ob die Unterlagen vollständig sind. Falls notwendig, erstellt die SGD Nord zusätzliche Gutachten, die den Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und der Erkrankung schildern. Zudem führt die SGD Nord Inspektionen in Betrieben durch und berät diese zu effektiven Präventionsmaßnahmen. Damit leistet die SGD Nord einen wichtigen Beitrag, um Berufskrankheiten entgegenzuwirken.

In Rheinland-Pfalz treten jedes Jahr hunderte beruflich bedingte Erkrankungen auf, die teilweise tödlich enden. Im Bereich der SGD Nord kommen zurzeit lärmbedingte Schwerhörigkeit sowie Hautkrebs häufig vor. Ursache für Berufskrankheiten können neben dem Kontakt mit Tieren auch gesundheitsschädliche Einwirkungen wie beispielsweise Chemikalien, Lärm, Staub, Strahlung oder schwere Lasten sein.


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