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Nachricht vom 23.04.2017    

Else fragt: Brauchen wir eigentlich noch einen Landrat?

Der Westerwaldkreis ist aufgerufen am 7. Mai einen neuen Landrat zu wählen. Eine Auswahl gibt es nicht, ein Kandidat stellt sich zur Wahl. Warum also wählen gehen, der Amtsinhaber stellt sich erneut zur Wiederwahl. Kostet das nur Geld oder hat das was mit Basisdemokratie zu tun? Im Zuge der vielen Reformen und Zusammenlegungen von Verwaltungseinheiten ist die Frage erlaubt: Braucht man einen Landrat?

Grafik: Rosemarie Moldrickx

Region. Heute war ich mal wieder in einem Hachenburger Cafe und lauschte den Gesprächen eines täglich dort tagenden „Männerstammtisches“. Es war – wie so oft - laut genug, so dass man alles gut verfolgen konnte. Thema: die bevorstehende Wahl des Landrates für den Westerwaldkreis am 7. Mai. Verbunden mit einer Grundsatzfrage, wozu überhaupt eine Wahl ohne Gegenkandidaten und aus Kostengründen nicht generell auf eine personalintensive Kreisverwaltung gänzlich zu verzichten sei?

Demokratien zeichnen sich zwar über ein möglichst breit gefächertes Mitspracherecht aus, sind aber gleichzeitig sehr zeit-und kostenaufwendig. In meiner Jugend – so erinnere ich mich – gab es noch gar keine Verbandsgemeinden. Diese wurden Anfang der 70er von den Politikern stets als „Schreibstube für die Ortsgemeinden“ angepriesen und dabei festgestellt, dass die Entscheidungen über alle Maßnahmen und Investitionen stets in der Verantwortung der Ortsgemeinden bleiben sollten. Was ist draus geworden?

Verwaltungsstrukturen und Hierarchien die nicht nur viel Geld kosten, sondern auch die Laufzeiten der einzelnen Verfahren blockieren oder gar verhindern. Man denke da an so manches Straßenbauvorhaben. Planungszeiten von 20 bis 30 Jahren sind da keine Seltenheit. Fazit - und da waren sich die Diskutanten einig – es wurde nichts verbessert, sondern viel komplizierter. Dann haben die Politiker ihren Sparwillen erneut unter Beweis stellen wollen und für eine Abschaffung der Bezirksregierungen in Koblenz und anderswo geworben. Daraus ergab sich dann lediglich eine Namensänderung. Aus der Bezirksregierung wurde dann die Struktur- und Genehmigungsbehörde Nord für unser Gebiet. Gleiche Kosten und gleiche Personaldecke. Wo sind die versprochenen Einsparungen geblieben?



Jetzt steht ein neuer/alter Landrat ohne Gegenkandidat zur Wiederwahl an. Genau das gleiche Muster: Gleiche Personalstruktur, gleiche Kosten. Und diese Tatsache erhitzte die Gemüter des Debattierclubs. „Wozu benötigen wir überhaupt noch einen Landrat und die damit verbundene Kreisverwaltung?“ Wenn eine Ortsgemeinde beschließt, die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung prüft und das Land Rheinland-Pfalz „grünes Licht“ zu einer Investition oder Strukturverbesserung gibt, dann benötigen wir weder eine Kreisverwaltung noch eine zusätzliche Prüfung durch die Struktur- und Genehmigungsbehörde in Koblenz. Es könnten Personalkosten eingespart und auf zeitaufwendige Prüfverfahren verzichtet werden, die vorher schon ein paarmal abgesegnet wurden. Oder traut das Land Rheinland-Pfalz den untergeordneten Organen selbst nicht?

„Stammtischgeschwätz“ sagen die einen, „eigentlich eine berechtigte Frage“, sagen die anderen. Ändern wird sich nichts. Dafür leben wir ja auch in einer Demokratie. Das ist auch für mich alles schwer zu verstehen, denkt selbst mal nach, meint Else.



Kommentare zu: Else fragt: Brauchen wir eigentlich noch einen Landrat?

3 Kommentare

Sehr geehrter Herr Eichorn,

also der Satz mit der Windkraft ist ja geradezu prädestiniert dafür, den Behördenwust aufzuzeigen.
Ein Landesentwicklungsprogramm zwingt die Verbandsgemeinden(VG) einen Flächennutzungs-plan zu erstellen, um der Windkraft substanziellen Raum zu verschaffen.
Mit unterschiedlichem Ehrgeiz zur Sache verjubeln die VG hunderttausende € für alle möglichen Gutachten, was eigentlich Aufgabe der Investoren wäre. Das verleitet selbige nämlich schlampige Unterlagen einzureichen. Irgendeine Fläche wird dann geopfert, obwohl den Beteiligten klar sein musste, dass der Hümmerich nie genehmigungsfähig sein wird. Direkt liegt der Bauantrag vor.
Nun erst wird die Ortsgemeinde, die es eigentlich betrifft, gefragt. Die verweigert Ihr Einvernehmen. Erwartungsgemäß lehnt die Kreisverwaltung AK dann das BV ab.
Der Investor+Hatzfeldt legen natürlich Widerspruch ein. Anstatt dass die Sache direkt vor Gericht geht, nein, erst muss sich der Kreisrechtsausschuss damit beschäftigen.
Auf wie vielen Schreibtischen der Vorgang bisher lag?
Wenn Bürger also ungehalten sind, wg zu viel Bürokratie, wer will es Ihnen verübeln.
Daher hat der Beitrag seine Berechtigung und gehört nicht ausgerechnet von einem Mit-beiter einer VG abgekanzelt.
#3 von Thomas Hafke, am 26.04.2017 um 07:14 Uhr
Tja liebe Else, da liegst Du falsch.
Die Parteien sind lt. Parteiengesetz dazu angehalten fähige Bürger für politische Posten zu finden, zu befähigen und zu unterstützen. Wenn die anderen Parteien keinen geeigneten Kandidaten haben, sollten sie dies dem Bürger mitteilen, in der Stadthalle die zufällig anwesenden Personen um Handzeichen bitten und den bisherigen bis zur Rente absegnen.
Aber die Schöpfer des Parteiengesetzes haben so etwas nicht vorausgesehen und somit nicht vorgesehen. Lasst die Bundesregierung das Parteiengesetz ändern und der Kreistag stimmt über die Position Landrat ab. Die im Kreistag werden schon wissen, wer fähig ist und uns bleibt eine teure Wahl erspart. Oder seid so clever wie die im Kreis Neuwied und hängt die Wahl an eine andere dran. Ein Wahlzettel mehr oder weniger fällt doch gar nicht auf

Jürgen Wolfgang Mäuer
#2 von Jürgen Wolfgang Mäuer, am 24.04.2017 um 17:47 Uhr
Natürlich müssen Verwaltungsstrukturen einer kritischen Betrachtung unterzogen werden. Sollen aber Strukturen wie Bauaufsichtsbehörden, Jugendämter oder Naturschutzbehörden, die sich auf der Kreisebene befinden, einfach wegfallen? Ich glaube das Geschrei wäre beim ersten Bauantrag für eine Windkraftanlage sehr groß. Selbstverständlich kann man auch all diese Kontrollinstanzen auf die Verbandsgemeinden übertragen. Prima! Das wäre Bürgernähe, wie sie sich jeder wünscht. Aber man darf doch arge Zweifel daran haben, ob dies helfen würde Kosten zu sparen. Wenn die zehn VGs im WW-Kreis jeweils eigenes Personal für all diese Aufgaben vorgehalten sollen, braucht man kein Atomphysiker zu sein, um sich auszurechnen, was dabei herauskommt. Man muss nur mal im Personalverzeichnis der Kreisverwaltung recherchieren.
Genau hier aber unterscheidet sich der Stammtisch vom Journalisten. Von ein paar Herren, die sonntagsmorgens nach dem dritten Pils an Theke über das Leid der Welt klagen, kann man das nicht erwarten. Von einem Journalisten, auch wenn er sich unter dem Deckmäntelchen der Glosse hinter Besen, Kopftuch und Kittelschürze versteckt, darf man das schon. Zu sagen „das ist für mich alles schwer zu verstehen“ reicht leider nicht. Mit fundierter Kritik das Unnütze und Überflüssige anzuprangern ist wichtig und richtig und per Definition auch Aufgabe einer freien Presse. So aber bleibt dieser Artikel das, was er selbst als Ausgangspunkt seiner Polemik gewählt hat: Stammtischgeschwätz!
#1 von Marc Eichhorn, am 24.04.2017 um 17:46 Uhr

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