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Nachricht vom 20.04.2017    

Bürgerentscheid in Caan

Am Sonntag, dem 7. Mai wird - parallel zur Wahl des Landrates des Westerwaldkreises, die Abstimmungsfrage beim Bürgerentscheid der Ortsgemeinde Caan gestellt: „Sind Sie dafür, dass in Caan „Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge“ zur Finanzierung von beitragspflichtigen Ausbaumaßnahmen an Gemeindestraßen eingeführt werden?“

Caan. Die Abstimmungshandlung dauert von 8 bis 18 Uhr. Der Abstimmungsraum befindet sich im Dorfgemeinschafthaus Caan (Zur Linde), Hauptstraße 5, 56237 Caan.

Stimmberechtigt ist, wer im Stimmberechtigtenverzeichnis eingetragen ist oder einen Abstimmungsschein hat.

Wer nicht brieflich abstimmt, kann nur in dem Abstimmungsraum des Stimmbezirks abstimmen, der in der Benachrichtigung angegeben ist. Zur Abstimmung soll die Benachrichtigung mitgebracht und der Personalausweis, bei Besitz der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ein gültiger Pass oder Passersatz, bereitgehalten werden.

Stimmberechtigte, die verhindert sind, am Abstimmungstag den Abstimmungsraum aufzusuchen, können noch bis Freitag, den 5. Mai, 18 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach, Rathaus, Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach einen Abstimmungsschein und Briefabstimmungs¬unterlagen beantragen.

Im Falle einer nachweislichen plötzlichen Erkrankung, durch die das Aufsuchen des Abstimmungsraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Abstimmungstag, 15 Uhr, gestellt werden. Diese Antragsfrist gilt auch für nicht im Stimmberechtigtenverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte, wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden nicht rechtzeitig Einwendungen gegen das Stimmberechtigtenverzeichnis erhoben haben (bis 21. April) oder über ihre Einwendungen erst nach Abschluss des Stimmberechtigtenverzeichnisses entschieden wird, oder wenn die Voraussetzungen für ihre Eintragung erst danach eingetreten sind oder noch eintreten.



Die Stimmberechtigten erhalten einen Stimmzettel mit dem Text der zu entscheidenden Angelegenheit in der Form einer Frage. Die Stimmberechtigten geben ihre Stimme in der Weise ab, dass sie durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, ob sie die Frage mit „Ja“ oder mit „Nein“ beantworten. Zusätze der Stimmberechtigen auf dem Stimmzettel sind unzulässig.

Abstimmungshandlung und Ermittlung des Ergebnisses des Bürgerentscheids sind öffentlich.

Am Montag, 8. Mai, 18 Uhr, findet im Bürgermeisteramt im Dorfgemeinschaftshaus Caan, Hauptstraße 5, 56237 Caan, eine Sitzung des Abstimmungsausschusses des Bürgerentscheids vom 7. Mai 2017 mit folgender Tagesordnung statt:

1. Feststellung des endgültigen Ergebnisses des Bürgerentscheides vom 7.5.2017
2. Mitteilungen und Anfragen

Die Sitzung ist öffentlich. (PM Roland Lorenz, Ortsbürgermeister und Abstimmungsleiter)


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